Geprüfte/-r Veranstaltungsfachwirt/-in

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben von Geprüften Veranstaltungsfachwirten wahrzunehmen.

Geprüfter Veranstaltungsfachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Lehrgänge werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten.

Zulassungsantrag

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.

Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden. 

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Petra Schmidt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1384
M: +49 151 12671376
F: +49 341 1267-1426
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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus