Geprüfter Küchenmeister/ Geprüfte Küchenmeisterin

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Küchenmeisters/-in wahrzunehmen.

Geprüfter Küchenmeister ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von Industrie- und Handelskammern (IHK) und privaten Bildungsträgern angeboten.

Zulassungsantrag

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.

Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden. 

Prüfungsanmeldung

Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Bitte senden Sie uns das Formular zur Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ausgefüllt und unterschrieben zu.

Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.

Prüfungstermine

Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" wird im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres durch die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig geprüft.

Der Prüfungsteil "Handlungsbezogene Qualifikationen" wird ausschließlich im Herbst eines jeden Jahres geprüft.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Petra Schmidt gerne weiter.

T: +49 341 1267-1384
M: +49 151 12671376
F: +49 341 1267-1426
E: petra.schmidt@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus