Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/-r Geprüften Industriefachwirtes/-in wahrzunehmen.
Der Geprüfte Industriefachwirt ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Dieser Abschluss ist dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet.
Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsantrag
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden.
Prüfungstermine
Der Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" wird im Frühjahr und im Herbst eines jeden Jahres durch die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig geprüft.
Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird ausschließlich im Herbst eines jeden Jahres geprüft.
Zugelassene Hilfsmittel
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