In der Versicherungsbranche finden Absolventen der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen ein interessantes und vielfältiges Tätigkeitsfeld.
Mit dieser bundesweit einheitlich geregelten beruflichen Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) können die Absolventen Aufgaben von der Analyse und Bewertung betrieblicher Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bis zur Durchführung von Risikoanalysen und Bedarfsermittlungen sowie die Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben realisieren.
Informationen über vorbereitende Lehrgänge auf die Fortbildungsprüfung finden Sie auf unserer Homepage unter Aus- und Weiterbildung/WIS (das bundesweite Weiterbildungsportal). Informationen zu Prüfungsterminen, Anmeldeschluss und die Formulare zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sowie zur Prüfungsanmeldung sind unter Aus- und Weiterbildung/Fortbildungsprüfungen zu finden.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sind in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss (§ 2) geregelt. Eine Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen sollte vor Beginn eines Lehrganges beantragt werden. Für eine schnelle Bearbeitung der Überprüfung ist es wichtig, das dafür vorgesehene Formblatt (Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen) vollständig ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Zulassungsantrag
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden.
Zugelassene Hilfsmittel
Ich möchte diesen Beitrag teilen