Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Geprüften Energiefachwirts/Geprüften Energiefachwirtin wahrzunehmen.
Geprüfter Energiefachwirt/Geprüfte Energiefachwirtin ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsantrag
Vor Lehrgangsbeginn empfehlen wir einen Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Prüfungsanmeldung
Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.
Bitte senden Sie uns das Formular zur Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ausgefüllt und unterschrieben zu.
Den jeweiligen Prüfungstermin erfahren Sie hier.
Zugelassene Hilfsmittel
Hinweis
Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse: https://wis.ihk.de