Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Geprüften Energiefachwirts/Geprüften Energiefachwirtin wahrzunehmen.
Geprüfter Energiefachwirt/Geprüfte Energiefachwirtin ist eine berufliche Fortbildung nach Rechtsvorschrift der IHK zu Leipzig gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.
Zulassungsantrag
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.
Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden.
Zugelassene Hilfsmittel
Hinweis
Nähere Informationen in Form einer Kurzbeschreibung finden Sie unter der folgenden Internetadresse: https://wis.ihk.de
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