Bankfachwirt/-in (Gepr.)

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Teilnehmer die notwendigen Qualifikationen besitzen, um die Aufgaben eines/einer Geprüften Bankfachwirts/Geprüften Bankfachwirtin wahrzunehmen.

Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin ist eine bundesweit einheitlich geregelte berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Lehrgänge werden von privaten Bildungsträgern angeboten.

Zulassungsantrag

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur mit vollständigen Unterschriften angenommen werden.

Vor Lehrgangsbeginn muss ein Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig gestellt werden. 

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Martina Jänicke gerne weiter.

T: +49 341 1267-1374
F: +49 341 1267-1426
E: martina.jaenicke@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus