Fortbildungsprüfungen

Fortbildung

Nach der Ausbildung ist noch lange nicht Schluss! Der berufliche Bildungsweg bei uns ist ideal für alle, die nach der Lehre Karriere machen wollen.

Vor jeder Fortbildungsmaßnahme sollte der Antrag zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gestellt werden. Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung muss 4 Monate vor dem Prüfungstermin eingereicht werden.

Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.

Zulassungsabfrage

Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen und ist unabhängig vom Beginn des Lehrgangs.

Auf der Suche nach dem geeigneten Bildungsträger? 

Anmeldung zur IHK-Prüfung

Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss vier Monate vor dem gewählten Prüfungstermin liegt. Bei verspäteter Anmeldung fallen Säumnisgebühren laut aktuellem Gebührentarif an.

Das Formular zur Anmeldung zur Fortbildungsprüfung, die Prüfungstermine sowie den Ansprechpartner der IHK zu Leipzig finden Sie unter den jeweiligen Fortbildungsberufen A-Z.

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine für die bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.

Prüfungsvorbereitung

Für die Prüfungsvorbereitung liegen einheitliche Rahmenlehrpläne des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vor, bestellbar unter http://verlag.dihk.de .

Wiederholungsprüfungen in der Fortbildung

Gemäß § 26 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK zu Leipzig kann eine Prüfung, die nicht bestanden ist, zweimal wiederholt werden.

Ebenso können Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, zweimal wiederholt werden, wenn ihr Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiteren Prüfungsteil ist.

Befreiung von bestandenen Prüfungsleistungen

In der Wiederholungsprüfung wird der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit, wenn er darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.

Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

Elektronischer Projektantrag

Loggen Sie sich im Portal für die Elektronische Prüfungsabwicklung in der Aus- und Weiterbildung an, um Ihr Projekt digital zu beantragen.

ZUM ONLINEPORTAL

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