Die IHK zu Leipzig ist als Vertreter zur Wahrung der Interessen der Wirtschaft von Kommunen bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beteiligen. Dieses Verfahren betrifft auch die Aufstellung von Bebauungsplänen zur Realisierung großflächiger Einzelhandelsbetriebe oder Einkaufszentren. Und sollte aufgrund der Größe oder der überregionalen Auswirkungen der Planung ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden, sind wir ebenfalls zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
IHK-Kompetenz für Ihr Konzept
Zur Verwirklichung der Landes- und Regionalplanerischen Zielsetzungen im Sinne des Handels arbeiten wir eng mit der Landesdirektion Sachsen, dem regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen sowie den Landratsämtern und den Kommunen zusammen. Vor-Ort-Termine bereits vor der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind dabei ein probates Mittel zur optimalen Standortwahl.
Beim Steuern der Einzelhandelsentwicklung kommt den Gemeinden eine entscheidende Rolle zu. Mit der Aufstellung von gemeindlichen Einzelhandelskonzepten und der planungsrechtlichen Umsetzung dieser Konzepte durch Bauleitpläne können Gemeinden die Entwicklung ihrer Zentren unterstützen – und so auch für eine ausgewogene Versorgungsstruktur sorgen. Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben. Und andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für den Einzelhandel, die Investoren und alle Grundstückseigentümer. In Einzelhandelskonzepten werden die Entwicklungsziele für den Einzelhandel und die Standorte für die weitere Entwicklung des Einzelhandels (u. a. zentrale Versorgungsbereiche) festgelegt.
Wir bieten Ihnen zur Erstellung oder Fortschreibung eines Einzelhandelskonzeptes konstruktive Unterstützung und fachliche Beratung an.
Wichtiger Hinweis
Vor der Standortentscheidung bzw. dem Beginn der konkreten Planungen empfiehlt es sich, den Flächennutzungsplan der Standortkommune sowie den Landesentwicklungsplan Sachsen und den Regionalplan Westsachsen zu Rate zu ziehen. Dies vor allem, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Projektes am geplanten Standort zu prüfen.
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