Wir engagieren uns in der Sächsischen Allianz zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderung (Allianz Arbeit + Behinderung). Ein zentrales Anliegen dabei: Unternehmen, die zunehmenden Fachkräfteengpässen gegenüberstehen, sollten die vielen Potenziale von Menschen mit Behinderung stärker und gezielter für sich nutzen.
Die Allianz Arbeit + Behinderung in Sachsen wurde gegründet, um die Chancen für Menschen mit Behinderung auf eine nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben zu erhöhen. Dazu wurden folgende Ziele definiert:
- Das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Unternehmen und in der Öffentlichkeit schärfen.
- Bestehende Beschäftigungsverhältnisse sichern; Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen über ein betriebliches Eingliederungsmanagement unterstützen.
- Durch Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen neue Arbeitsplätze in Betrieben schaffen.
- Mehr Übergänge aus einer Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sichern. Auch durch den Ausbau entsprechender Modellprojekte, betrieblich orientierter Praktika und Probebeschäftigungen.
- Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch verschiedene Modelle des Übergangs von Schule in Ausbildung und Arbeit möglichst passende Angebote entwickeln. Diese Erhöhung der Ausbildungsfähigkeit soll die Chancen auf eine berufliche Eingliederung verbessern. Vor allem ist der Anteil von Schulabschlüssen zu erhöhen. Dafür sollen bestehende regionale und überregionale Netzwerke verstärkt genutzt werden.
- Die generelle Zusammenarbeit von Leistungsträgern verbessern, Kooperationsstrukturen vereinfachen und Bürokratie abbauen.
- In Modellprojekten Beratungs-, Unterstützungs- und Vermittlungsangebote aus einer Hand erproben. Und dazu transparente wie einfach zugängliche Informationen sicherstellen.
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Arbeit + Behinderung - Allianz zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Behinderungen
Ausgleichsabgabe
In Deutschland sind Unternehmen dazu verpflichtet, schwerbehinderte Menschen einzustellen, wenn es dort mindestens 20 Arbeitsplätze gibt (§ 154 SGB IX). Grundsätzlich müssen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden. Erfüllt ein Unternehmen diese Quote nicht, muss eine monatliche Ausgleichsabgabe für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz entrichtet werden (§ 160 SGB IX).
Für das Erhebungsjahr 2021 hat sich die Ausgleichsabgabe mit Wirkung zum 31. März 2022 entsprechend der nachfolgenden Tabelle erhöht.
Erfüllungsquote | Ausgleichsabgabe für das Erhebungsjahr 2021 (monatlich) |
---|---|
3 bis unter 5 % | 140 € |
2 bis unter 3 % | 245 € |
0 bis unter 2 % | 360 € |
Arbeitgeber haben die Pflicht, bis spätestens zum 31. März eines jeden Jahres, ihre Beschäftigungsverhältnisse für das vorangegangene Kalenderjahr der zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen. Sofern die Beschäftigungsquote an Schwerbehinderten nicht erfüllt ist, muss die entsprechende Ausgleichsabgabe ebenfalls bis spätestens zum 31. März an das Integrationsamt entrichtet werden. Die Pflicht zur Zahlung entsteht ohne besondere Zahlungsaufforderung.
Erleichterungen für kleinere Betriebe
Für kleinere Betriebe gelten hier einige Erleichterungen: Unternehmen mit mindestens 20 und weniger als 40 Mitarbeitern müssen lediglich einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.
Wird der Pflichtarbeitsplatz nicht besetzt, beträgt die Ausgleichsabgabe künftig 140 EUR statt 125 EUR. Bei Unternehmen mit 40 bis 59 Mitarbeitern müssen zwei Pflichtarbeitsplätze vorgehalten werden. Trifft dies nur auf einen Arbeitsplatz zu, beträgt die Ausgleichsabgabe künftig ebenfalls 140 EUR statt 125 EUR. Bleiben beide Pflichtarbeitsplätze unbesetzt, beträgt die Ausgleichsabgabe monatlich künftig 245 EUR statt 220 EUR je unbesetzter Stelle.
Bei der Gesamtanzahl der Arbeitsplätze ist immer der Jahresdurchschnitt zugrunde zu legen. Auszubildende werden bei der Zählung hier nicht berücksichtigt. Schwerbehinderte Auszubildende werden jedoch auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet.
Mittelverwendung
Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet: etwa der Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder der Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kommunalen Sozialverbands Sachsen (Integrationsamt).
Internetplattform „Inklusion gelingt“
Hinter der Internetplattform „Inklusion gelingt!“ stehen Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft: der Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Portal soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen Informationen und Hinweise zum Thema Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung stellen. Zudem gibt es die Möglichkeit, gute Unternehmensbeispiele, aktuelle Themen oder Tipps zu Veranstaltungen und zu neuen Publikationen finden.
Noch Fragen zur Beschäftigung? Support berät!
Das Dienstleistungsnetzwerk support ist ein zentrales Angebot für kleine und mittlere Unternehmen.
Hier wird kostenfreie und umfassende Unterstützung bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes geboten. Und es gibt Antworten zu allen Fragen bezüglich der Beschäftigung behinderter und gesundheitlich beeinträchtigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Seit Anfang 2015 verfügt support auch über ein Leipziger Büro (siehe Link) und setzt sich dort für einen inklusiveren Arbeitsmarkt in unserer Region ein.
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