Gesetzlicher Mindestlohn

Aktuelle Höhe des Mindestlohns

Zum 1. Oktober 2022 wurde der Mindestlohn auf 12 EUR erhöht. Gleichzeitig wurde der Minijob mit seiner bisher geltenden 450-Euro-Grenze angepasst: Künftig ist es ein 520-Euro-Job. Und auch die Grenze des sogenannten Übergangsbereichs („Midijobs“) wurde in zwei Schritten von 1.300 auf 2.000 EUR angehoben.

Ausnahmen …

Auf der Seite des Zolls finden Sie eine Liste der Lohnbestandteile (Zulagen und Zuschläge), die den Mindestlohnanspruch arbeitergeberseitig erfüllen. Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gelten nur noch für die gesetzlich definierten Fallgruppen (darunter Jugendliche unter 18 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Praktikanten während eines Pflichtpraktikums oder eines bis zu dreimonatigen Orientierungspraktikums, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit etc.). Regelungen zu (höheren) Branchen-Mindestlöhnen bleiben vom gesetzlichen Mindestlohn unberührt.

…und Auszubildende

Für Auszubildende gilt bereits seit 2020 die Mindestausbildungsvergütung. Für das erste Ausbildungsjahr stieg diese zum 1. Januar 2023 auf 620 EUR.

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus