Arbeitsmarktpolitik umfasst alle Maßnahmen, die das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt beeinflussen. Ziele sind, die Beschäftigung auf möglichst hohem Stand zu stabilisieren und eine berufliche Eingliederung benachteiligter Arbeitnehmergruppen zu fördern.
Auch die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig äußert sich in diesem Sinne zur Arbeitsmarkt-Ordnungspolitik (arbeitsrechtlicher Rahmen) und zur Arbeitsmarkt-Ablaufpolitik (Arbeitsmarktinstrumente, Arbeitsmarktförderung).
So prüfen wir regelmäßig Anträge auf Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sowie andere Instrumente der öffentlich geförderten Beschäftigung. Dies vor allem auch, um Überschneidungen mit Tätigkeitsfeldern der gewerblichen Wirtschaft auszuschließen und Verdrängungseffekte zu vermeiden.
Außerdem vertreten wir aktiv die Interessen der gewerblichen Wirtschaft: ob in Beiräten, der Jobcenter der Stadt Leipzig, des Landkreises Nordsachsen und des Landkreises Leipzig oder in vielen regionalen und sachsenweiten Arbeitsgruppen
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