Das Wettbewerbsrecht im Überblick
Das Wettbewerbsrecht ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Das UWG hat die Aufgabe, die Marktteilnehmer gegen unlautere Wettbewerbsmethoden zu schützen. Es stellt also die "Spielregeln" des Markts auf. Das GWB verfolgt dagegen den Zweck, den Wettbewerb als solchen und seine Freiheit zu schützen – zum Beispiel vor vertraglichen Beschränkungen und Machtmissbräuchen.
Die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Unsere Einigungsstelle soll in Streitfällen eine gütliche Einigung herbeiführen – es also ohne Inanspruchnahme der Gerichte ermöglichen, Wettbewerbsstreitigkeiten einfach, zügig und kostensparend beizulegen. Weitere Informationen, insbesondere zu Gang und Kosten des Verfahrens, finden Sie in unserem Merkblatt "Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten".
Beisitzende unserer Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten im Jahr 2023 sind:
- Herr Jens Böhmer
- Herr Hubertus Kraus
- Frau Claudia Neumerkel (Verbraucherzentrale Sachsen e.V.)
- Frau Stefanie Siegert (Verbraucherzentrale Sachsen e.V.)
Gewerbliche Schutzrechte
Zu gewerblichen Schutzrechten (Marken, Design, Patent), insbesondere zum Urheberrecht, erhalten Sie bei uns eine erste Grundberatung. Weiterführende Informationen finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), der Zentralbehörde auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland.
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