Finanzanlagen- & Immobiliar- darlehensvermittler

Diese beiden Tätigkeiten benötigen eine Erlaubnis gemäß § 34f oder §34i Gewerbeordnung (GewO). Die zuständige Behörde für die Erlaubnis richtet sich nach dem Geschäftssitz des Antragstellers. Im IHK-Bezirk Leipzig sind dies: 

Auf den Internetseiten dieser Behörden sind weitere Informationen, Kontaktdaten und Formulare zum Abruf bereitgestellt. Die Erlaubnis sowie Änderungen und Löschungen werden dann uns als Registerbehörde angezeigt. Die Einträge sind unter www.vermittlerregister.info abrufbar. 

Ausnahme: die Mitarbeiteranzeige

Angestellte, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, benötigen einen Sachkundenachweis und müssen „zuverlässig“ sein. Des Weiteren hat der Erlaubnisinhaber diese Mitarbeiter direkt der IHK als Registerbehörde mitzuteilen, damit der nötige Eintrag im Vermittlerregister erfolgen kann. Die erforderlichen Formulare können Sie gern bei Ihrer Kontaktperson anfordern. 

Die Kosten für die Registerführung sind unserem Gebührentarif zur Gebührenordnung zu entnehmen.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Manuela Sultzer gerne weiter.

T: +49 341 1267-1321
F: +49 341 1267-1422
E: manuela.sultzer@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus