Diese beiden Tätigkeiten benötigen eine Erlaubnis gemäß § 34f oder §34i Gewerbeordnung (GewO). Die zuständige Behörde für die Erlaubnis richtet sich nach dem Geschäftssitz des Antragstellers. Im IHK-Bezirk Leipzig sind dies:
- Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Sicherheitsbehörde, Prager Str. 136, Haus A, 04317 Leipzig
- Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch
- Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna:
Finanzanlagenvermittler
Immobiliardarlehensvermittler
Auf den Internetseiten dieser Behörden sind weitere Informationen, Kontaktdaten und Formulare zum Abruf bereitgestellt. Die Erlaubnis sowie Änderungen und Löschungen werden dann uns als Registerbehörde angezeigt. Die Einträge sind unter www.vermittlerregister.info abrufbar.
Ausnahme: die Mitarbeiteranzeige
Angestellte, die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, benötigen einen Sachkundenachweis und müssen „zuverlässig“ sein. Des Weiteren hat der Erlaubnisinhaber diese Mitarbeiter direkt der IHK als Registerbehörde mitzuteilen, damit der nötige Eintrag im Vermittlerregister erfolgen kann. Die erforderlichen Formulare können Sie gern bei Ihrer Kontaktperson anfordern.
Die Kosten für die Registerführung sind unserem Gebührentarif zur Gebührenordnung zu entnehmen.
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