Wir beraten zu verschiedenen Themen der Vergabe von Aufträgen, um Ihnen die erfolgreiche Teilnahme an den Verfahren zu ermöglichen.
Unsere Beratung erstreckt sich von der Erarbeitung der Angebotsunterlagen über Information zu neuen vergaberechtlichen Regelungen (wie etwa die elektronische Vergabe) bis hin zu Möglichkeiten der Nachprüfungen gemäß VergRModG § 160 ff. (oberhalb der Schwellenwerte) einschließlich sonstiger Vergabebeschwerden.
So kommen Sie in vorteilhafte Position
Zudem werden Ihnen die Vorteile und Erleichterungen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge aufgezeigt und erläutert. Zum Beispiel durch Präqualifikation der Unternehmen, etwa durch den Eintrag im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) für Liefer- und Dienstleistungsunternehmen bzw. Verzeichnis/PQ-VOB für Unternehmen der Bauwirtschaft.
Aktuelle Informationen zum Vergaberecht
Über aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht informiert der Newsletter der Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V.
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