Barrierefreiheits-
stärkungsgesetz – neue Pflichten auch für Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und bedeutet für einige Unternehmen neue Verpflichtungen, um die Anforderungen aus dem Gesetz einzuhalten. Ziel ist es, die Teilhabe aller Menschen am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung, für wen sich welche Aufgaben aus dem Gesetz ergeben. Betroffen sind damit z.B. Betreiber von Onlineshops.

Weitere Informationen und Materialien finden Sie u.a. bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Die Anforderungen an Unternehmen sind in diesen Leitlinien sehr gut zusammengefasst.