Das Mediationsverfahren wird auf Antrag eröffnet. Der berufene Mediator setzt sich mit den Konfliktparteien in Verbindung und bittet zum Gesprächstermin.
Bei einem Schiedsgerichtsverfahren trifft ein vorher durch die Parteien festgelegtes Schiedsgericht als einzige Instanz eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung.
Schlichtungsverfahren ermöglichen Ihnen als Unternehmer, unter Beteiligung eines berufenen Schlichters schnell und kostengünstig zu einer sachlichen Einigung im Konfliktfall zu kommen.