Ein Urlaubswunsch steht an? Die IHK gibt wichtige Hinweise, wie viel Urlaub Arbeitnehmenden zusteht. Und auch wann und unter welchen Bedingungen der Urlaub genommen werden kann. Jeder Arbeitnehmende hat nach dem Bundesurlaubsgesetz in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Mindestens 24 Werktage pro Jahr
Die gesetzliche Mindestdauer beträgt ohne Rücksicht auf das Lebensalter 24 Werktage im Kalenderjahr. Höhere Ansprüche können in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen geregelt sein. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche eine längere Urlaubsdauer vor. Nach dem Schwerbehindertengesetz erhalten Schwerbehinderte einen bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Jahr.
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