Die Kündigung ist die häufigste Art, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. In Unternehmen, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist, kann grundsätzlich jedem Arbeitnehmenden jederzeit gekündigt werden. Allerdings sind auch hier einige Regelungen zu beachten.

Es gibt einen Grundkündigungsschutz – und einen Sonderkündigungsschutz für bestimmte Personengruppen. Aufgrund der Komplexität der Materie wird hier von uns kein Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen erhoben.

Kündigungsfristen

Bestehen keine besonderen vertraglich oder tariflich festgesetzten Kündigungsfristen, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für eine ordentliche Kündigung. Während der Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern darf, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats – und zwar sowohl für eine Kündigung durch Arbeitnehmende als auch durch Arbeitgebende. Die Kündigungsfristen verlängern sich jedoch für den Arbeitgebenden gestaffelt nach Arbeitsjahren des Arbeitnehmenden.

Inhalt und Form der Kündigung

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss vom Kündigungsberechtigten selbst unterschrieben werden. Die Kündigung muss unmissverständlich sein und das Datum enthalten, zu dem das Arbeitsverhältnis endet.

Sonderkündigungsschutz

Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gilt ein besonderer Kündigungsschutz. So ist bei der Kündigung von Schwangeren und Schwerbehinderten eine Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen. Ohne diese Genehmigung besteht ein absolutes Kündigungsverbot.

Zuständige Behörde für Schwerbehinderte

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Integrationsamt
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz

Telefon: 0371-577-0
Fax: 0371-577-282

www.integrationsaemter.de

Zuständige Behörde für Schwangere

Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Leipzig

Abteilung 5,
Referat 51 (Arbeitsschutz)

Besucheradresse:
Braustraße 2, 04107 Leipzig

Postanschrift:
Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz

Telefon: 0341 977-0
Fax: 0341 977–1199

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www.lds.sachsen.de

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus