Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Durch ihn verpflichten sich Arbeitnehmende zur Leistung von Arbeit – und der Arbeitgebende zur Zahlung einer Arbeitsvergütung. Der Arbeitsvertrag unterliegt in der Regel keinen Formvorschriften. Er kann also auch mündlich wirksam abgeschlossen werden.
Mindestinhalte eines Arbeitsvertrags
- Name und Anschrift der Parteien
- Zeitpunkt des Arbeitsbeginns
- Arbeitsort
- Tätigkeitsbeschreibung
- Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes
- Arbeitszeit
- Erholungsurlaub
- Kündigungsfristen
- Hinweise auf Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen
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