Ob Klein-, Mittel- oder Großbetrieb ‒ das Arbeitsrecht konfrontiert Unternehmen täglich mit einer Vielzahl von Fragen. Und die müssen oft schnell, immer aber sicher und zuverlässig gelöst werden.
Dabei kann man sich im Arbeitsrecht nicht auf eine geschlossene Kodifikation stützen. Selbst ein Arbeitsvertragsgesetz gibt es nicht. Daher muss auf gesetzliche Grundlagen im allgemeinen Zivilrecht zurückgegriffen werden. Dazu auf zahlreiche Spezialgesetze sowie auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG).
Die wichtigste Rechtsquelle für die arbeitsvertragliche Gestaltung bilden die §§ 611 - 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gleichzeitig sind auch immer Spezialgesetze, wie das Arbeitszeitgesetz, zu beachten.
Wir bieten Ihnen Beratungen zu folgenden Themen an:
- Bundesurlaubsgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
Unser Geschäftsfeld Recht und Steuern hat zudem die wichtigsten Themen in Form von Merkblättern für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie dafür gerne unsere Suchfunktion und setzen Sie den Filter "Merkblatt".
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