Vorwort
Am 1. September 2024 wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Angesicht der aktuellen wirtschaftlichen Lage kommt dieser Wahl eine außerordentlich hohe Bedeutung zu.
Die sächsische Wirtschaft ist krisenerprobt und innovativ. Um diese essenziellen Eigenschaften zu erhalten, bedarf es mehr denn je verlässlicher Rahmenbedingungen, um die Potenziale Sachsens stärker zu nutzen. Angesichts der erheblichen Umbrüche, vor denen Wirtschaft und Gesellschaft auch im Freistaat Sachsen stehen, ist diese Wahl richtungsweisend für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates. Nur Unternehmertum ebnet den Weg für Investitionen, Innovationen, Wachstum, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und somit Wohlstand.
Die Herausforderungen und Handlungsfelder für die Landespolitik sind vielfältig und komplex. Sie reichen von einer modernen Infrastruktur über eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung bis hin zu wirksamen Instrumenten der Unternehmensförderung. Es gilt, den Strukturwandel in der sächsischen Wirtschaft voranzubringen und die fortschreitende Digitalisierung und Dekarbonisierung praxisnah zu gestalten. Der Transformationsprozess der Wirtschaft kann dabei allerdings nur in einem innovationsfreundlichen Umfeld gelingen.
Ein Schlüsselthema für die Wirtschaft ist die Arbeits- und Fachkräftesicherung. Sachsens Bevölkerung schrumpft und sie wird älter. Für die Unternehmen wird es immer schwieriger, Stellen zu besetzen und Personal zu gewinnen. Ohne einen klaren und unverzüglichen Fokus auf Ausbildung und die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland wird die Lücke zukünftig nicht mehr zu schließen sein. Aber auch die berufliche Integration von Geflüchteten und damit die Nutzung vorhandener Arbeitskräftepotenziale muss deutlich verstärkt werden.
Besonderes Augenmerk erfordert die gleichwertige Entwicklung von Stadt und Land. Sachsens Zentren sind Wachstumsmotoren. Wirtschaft findet aber nicht nur in Chemnitz, Dresden und Leipzig statt. Insbesondere die ländlichen Räume bieten mit ihren nutzbaren Flächen günstige Standortbedingungen für Unternehmen, viel Potenzial und verdienen wirtschafts- und strukturpolitische Aufmerksamkeit – auch in Hinblick auf die Entlastung von Großstädten.
Für die Sächsischen Industrie- und Handelskammern liegt es klar auf der Hand, dass der Wirtschaft seitens der Landespolitik oberste Priorität eingeräumt werden muss. Ein deutliches Bekenntnis zum Bürokratieabbau ist die beste Voraussetzung, um in der Gesellschaft wieder mehr Lust auf Unternehmertum und Selbstständigkeit zu wecken. Wichtigstes Zukunftsthema bleibt die Bildung, worin Sachsen wieder besser werden muss. Lehrermangel, zu hoher Stundenausfall und unzureichende Berufsorientierung kosten Wohlstand.
Mit den vorliegenden Wahlprüfsteinen der Sächsischen Industrie- und Handelskammern formulieren wir Erwartungen an die künftige Landesregierung. In die Positionen und Forderungen sind die Antworten von knapp 1.700 sächsischen IHK-Mitgliedsunternehmen eingeflossen, die sich zu den wirtschaftspolitischen Prioritäten nach der Landtagswahl sowie zur Benotung der aktuellen Landespolitik geäußert haben.
Allen politischen Akteuren stehen wir für einen konstruktiven Austausch und als lösungsorientierter Partner jederzeit zur Verfügung.
Chemnitz, Dresden und Leipzig, im April 2024
Max Jankowsky
Präsident
IHK Chemnitz
Dr. Andreas Sperl
Präsident
IHK Dresden
Kristian Kirpal
Präsident
IHK zu Leipzig
Direkt zu
- Öffentliche Verwaltung: Ermöglichen statt verbieten – öffentliche Verwaltung unternehmensorientiert ausrichten
- Unternehmensförderung: Nachhaltiges Unternehmenswachstum unterstützen
- Standortpolitik: Standortattraktivität Sachsens verbessern
- Fachkräfte: Fachkräftesicherung als Garant für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand
- Bildung: Schulische und berufliche Bildung professionalisieren
- Berlin: Wettbewerbsfähige Wirtschaftspolitik auf Bundesebene gestalten
Ermöglichen statt verbieten – Öffentliche Verwaltung unternehmensorientiert ausrichten
Eine effiziente und moderne Verwaltung, die auf die Bedarfe von Unternehmen und Bürgern ausgerichtet ist, ist die Voraussetzung für die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Freistaates und damit die Sicherung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Es bedarf sinnvoller Regulierungsziele, die mit vertretbarem Aufwand in unternehmerischer Eigenverantwortung umsetzbar sind. Die öffentliche Verwaltung muss sich als Partner der Unternehmen verstehen.
Das fordern die sächsischen Unternehmen: Prioritäten Öffentliche Verwaltung¹
- Zustimmung der Unternehmen (in %)
Die Priorität bei der Öffentlichen Verwaltung sollte auf die Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
¹ Prozent der Unternehmen (Basis Mehrfachantworten)
Forderungen: kundenorientierte öffentliche Verwaltung
- Priorisierte Nutzung von Anzeige- statt Genehmigungsverfahren: Der Anwendungsbereich von Anmelde-, Anzeige- und Genehmigungsfreistellungsverfahren muss ausgedehnt werden. Für die Prüfung ist eine klare und transparente Kommunikation seitens der Behörden über den Ablauf und die Anforderungen nötig. Die Bündelung gleicher Verfahren an einer Stelle (z. B. auf Ebene der Landesdirektion für Genehmigungsverfahren der Industrieemissionsrichtlinie) mit adäquater Personalausstattung spart dezentral verteilte Ressourcen, fördert Fachkompetenz, Routine und damit konsistente Entscheidungen auch unter Nutzung von verfahrensbeschleunigenden Ermessenspielräumen. Die Möglichkeiten der digitalen Antragsstellung und -bearbeitung sowie Vollständigkeitsprüfung müssen verstärkt genutzt werden.
- Konsequente Umsetzung des Masterplans „Digitale Verwaltung Sachsen“: Verwaltungsprozesse müssen durchgängig standardisiert und entsprechend der Möglichkeiten des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digitalisiert werden. KI und Dunkelverarbeitung können schnellere Bearbeitungszeiten ermöglichen. Zudem bedarf es einer Verpflichtung zum once-only-Prinzip. Daten und Kennziffern, die bereits durch das Unternehmen gemeldet werden, müssen datenschutzkonform für andere Behörden zugänglich sein. Eine Registerzusammenführung ist dabei die Voraussetzung für ein effizientes behördenübergreifendes Datenmanagement.Nicht nur die Antragstellung inkl. digitaler Unterschrift, sondern auch die Antragsbearbeitung sollte vollständig elektronisch erfolgen. Bspw. sollten § 14 Abs. 1 GewO, § 2 GewAnzV so geändert werden, dass eine medienbruchfreie elektronische Gewerbeanmeldung möglich ist.
- Einführung eines einheitlichen landesweiten digitalen Portals: Unternehmen müssen in der Lage sein, alle relevanten Informationen, Formulare und Anträge zentral, einfach zugänglich und in verständlicher Sprache zu finden. Das Portal Amt24.de ist dementsprechend auszubauen. Vorausgefüllte Genehmigungsanträge, Handlungsleitfäden und Ausfüllhilfen können die Unternehmen bei Antragsstellungen unterstützen.
- One-Stop-Shop bei Baugenehmigungen: Der Antragsteller soll für sein Vorhaben nur noch eine Behörde als Ansprechpartner haben. Analog zu § 13 BImSchG sollte § 58 Abs. 2 SächsBO dahingehend abgeändert werden, dass die Bauaufsichtsbehörde die Zuständigkeit anderer Behörden abschließend prüft und die aus ihrer Sicht notwendigen Entscheidungen eigenständig einholt.
- Verbindliche, kurze Fristen: Wo es im Einklang mit EU- und Bundesrecht möglich ist, müssen Stichtagsregelungen mit Genehmigungsfiktion in Verbindung mit einer transparenten und unverzüglichen behördlichen Vollständigkeitsprüfung ausgeweitet werden. Fachliche Einwände und Nachfragen dürfen der Vollständigkeit nicht entgegenstehen. Begründete Nachforderungen sind zu bündeln. Statt eines neuen Fristenlaufes ist das Verfahren bis zur Vorlage von begründeten Nachreichungen zu pausieren.
- Erweiterung der Kompetenzen des Sächsischen Normenkontrollrates nach Bundesvorbild: Die Prüfungskompetenz nach § 4 SächsNKRG muss an die des NKR des Bundes angepasst werden. Die Ausnahme von der Abgabe einer Stellungnahme nach § 3 Abs. 7 S. 2 SächsNKRG sollte entfallen oder durch eine ungerade Mitgliederzahl bzw. höheres Stimmgewicht des Vorsitzenden umgangen werden. Der sächsische Normgebungsleitfaden muss um eine verbindliche KMU-Folgenabschätzung ergänzt werden.
- Wirtschaftlichkeit als oberste Priorität bei öffentlichen Vergaben beibehalten: Der Kern des Vergaberechts, die Sicherstellung von Verfahrenstransparenz, Einhaltung der Vergabekriterien und der effiziente Einsatz öffentlicher Mittel, muss bewahrt werden. Die Vorgabe sachfremder Kriterien und Mindestquoten ist abzulehnen. Um die Praxistauglichkeit auch für kleinere Unternehmen zu gewährleisten, bedarf es weiterhin schlanker und transparenter Vergabeverfahren.
- Verfahren bei Sonn- und Feiertagsöffnungen rechtssicher gestalten und vereinfachen: § 8 SächsLadÖffGmuss geändert werden, um ein einstufiges Verfahren zu ermöglichen. Bei der Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit müssen die vorhandenen Spielräume genutzt werden.
Nachhaltiges Unternehmenswachstum unterstützen
Die Unternehmensförderung im Freistaat hat dazu beigetragen, dass sich die Eigenkapitalquoten im sächsischen Mittelstand positiv entwickelt haben. Dennoch ist die sächsische Unternehmensstruktur weiter von Kleinteiligkeit und wenigen Großunternehmen mit Hauptsitz in Sachsen geprägt. Hinzu kommt ein Generationenwechsel mit akut anstehenden Unternehmensnachfolgen. Hauptziele der sächsischen Förderpolitik müssen deshalb die Unterstützung nachhaltigen Wachstums, Unternehmensnachfolgen sowie die Begleitung von Transformationsprozessen hin zu einer CO2-armen Wirtschaft sein.
Das fordern die sächsischen Unternehmen: Prioritäten Unternehmensförderung¹
- Zustimmung der Unternehmen (in %)
Die sächsischen Unternehmen setzen im Bereich der Unternehmensförderung mit 61 % die Priorität bei Unternehmensnachfolgen erleichtern und finanziell unterstützen
¹ Prozent der Unternehmen (Basis Mehrfachantworten)
Forderungen: Unternehmensförderung
- Unternehmensnachfolgen und Existenzgründungen erleichtern und unterstützen: Derzeit ist bei Bürgschaftsgewährung durch den Freistaat ein Eigenmitteleinsatz in Höhe von zehn Prozent (der Investitionskosten) notwendig, was sowohl bei Gründern als auch bei Nachfolgern ein Problem darstellen kann. Dementsprechend ist dieser zu halbieren. Die Beratungsförderung für Nachfolgen und Gründungen in Sachsen darf nicht vom Wohnsitz des Gründers oder Nachfolgers abhängig sein, sondern vom Standort des Unternehmens in Sachsen. Der Nebenerwerb muss in den Gründungsförderprogrammen berücksichtigt werden. Bürokratische Hürden sollten abgebaut werden (z. B. durch digitale Antrags- und Genehmigungsverfahren). Gründerkultur und Unternehmertum müssen eine stärkere Wertschätzung und Würdigung erfahren, um mehr Gründer und Nachfolger für die Selbstständigkeit zu motivieren (Vermarktung von positiven Unternehmensbeispielen über die Kampagne „So geht sächsisch“). Dafür ist unter anderem die Vermittlung unternehmerischer Kompetenzen in Schulen und Hochschulen stärker zu verankern. Hier sollte noch stärker auf die Expertise von Unternehmen zurückgegriffen werden, die Einblicke in die unternehmerische Praxis bieten können.
Lückenlose Begleitung von Hochschulausgründungen: Um die Potenziale auch zukünftig zu nutzen, müssen die Gründungsinitiativen dresden|exists, Saxeed, Smile und die Gründerakademie integraler Bestandteil einer lebendigen Gründungskultur an den sächsischen Hochschulen bleiben. Mit Wegfall der Bundesförderung dieser Initiativen muss der Freistaat diese Mittel kompensieren.
Technologie- und Branchenoffenheit bei allen Förderprogrammen: Eine Einschränkung der förderfähigen Unternehmen über EU-Vorgaben hinaus ist abzulehnen. Der Freistaat soll sich weiterhin für die Anpassung des europäischen KMU-Kriteriums auf Unternehmensgrößen bis 500 Mitarbeiter einsetzen.
- Förderprogramme vereinfachen, thematisch bündeln und Budgetverwendung passgenau aussteuern: Die Empfehlungen der Kommission zur Konsolidierung von Förderprogrammen und Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie (Dr. Schweisfurth II) sind ressortübergreifend bis Ende 2026 umzusetzen, um die Zahl der Förderprogramme und Fördertatbestände in Sachsen zu reduzieren. Die Erarbeitung von Förderbausteinen und damit stärkere Standardisierung macht eine schnelle digitale Umsetzung der Fördermaßnahmen möglich. Politische Zielsetzungen (sozial und ökologisch) sind auf ein Mindestmaß zurückzunehmen, um eine Komplexitäts- und Aufwandserhöhung zu vermeiden.
- Arbeitsplatzkriterium als Fördervoraussetzung für Investitionen abschaffen: Der Nachweis zum Aufbau und Erhalt einer bestimmten Anzahl von Arbeitsplätzen stellt eine der größten bürokratischen Aufwendungen in der Investitionsförderung dar. Unternehmen sind im eigenen Interesse bemüht, Fachkräfte zu finden und dauerhaft einzustellen. Nachhaltiges Wachstum kann nur mit Innovationen und Erhöhung der Produktivität einhergehen. In Zeiten des Fachkräftemangels kann für erforderliches Unternehmenswachstum der Arbeitsplatzaufbau nicht mehr verpflichtend sein.
- Förderwirkung auch im ländlichen Raum entfalten: Das Förderprogramm Regionales Wachstum ist in der neuen Legislaturperiode fortzuführen und mit ausreichend Budget auszustatten. Grundsätzlich sind alle Unterstützungen für den ländlichen Raum weiterzuführen.
- Paradigmenwechsel in der Förderlandschaft wagen: Förderziele können auch durch unternehmerische Kreativität und Freiheit erreicht werden, indem die zielorientierte konkrete Umsetzung der Förderbudgets den Unternehmen überlassen wird. Dieser Ansatz, der auch in anderen Staaten praktiziert wird, könnte auch in Deutschland einen effizienten Anreiz setzen. Sachsen nähme innerhalb der Bundesrepublik eine Vorreiterrolle ein.
Standortattraktivität Sachsens verbessern
Die Entwicklung und Attraktivität des Freistaats Sachsen hängt maßgeblich von seinen Standortfaktoren ab. Hierzu zählen insbesondere die öffentliche Daseinsvorsorge, die digitale und bauliche Infrastruktur sowie eine versorgungssichere, bezahlbare, technologieoffene und nachhaltige Energieversorgung. Die Staatsregierung ist daher gefordert, aktiv Weichenstellungen für Wachstum und Beschäftigung im Freistaat vorzunehmen.
Das fordern die sächsischen Unternehmen: Infrastruktur und Energie¹
- Zustimmung der Unternehmen (in %)
Die sächsischen Unternehmen setzen im Bereich der Infrastruktur und Energie mit 50 % die Priorität bei Leistungen der Daseinsvorsorge
(z. B. medizinische Versorgung, Schulen, Handel, ÖPNV).
¹ Prozent der Unternehmen (Basis Mehrfachantworten)
Forderungen: Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Öffentliche Daseinsvorsorge flächendeckend gewährleisten: Insbesondere im ländlichen Raum sind durch eine adäquate kommunale Finanzausstattung die öffentlichen Leistungen wie eine medizinische Versorgung, der Erhalt von Bildungseinrichtungen, Nahversorgung und ÖPNV aufrecht zu erhalten. Gemeinsam mit dem Bund muss Sachsen das Konnexitätsprinzip verfolgen: die Kosten neuer kommunaler Pflichtaufgaben werden durch Land bzw. Bund ausgeglichen.
- Landesentwicklungsplan bis 2026 fortschreiben: Der Landesentwicklungsplan ist als Grundlage für die strategische Landesentwicklung in seiner Gesamtheit zu überprüfen und bis 2026 fortzuschreiben. Dabei sind klare Regelungen zur Sicherung der Nahversorgung außerhalb zentraler Orte im ländlichen Raum zu treffen. Gemeinden muss ermöglicht werden, sich für eine zukunftsfähige qualitative Nahversorgung zusammenzuschließen und gemeinsame Vorhaben auf der Basis abgestimmter interkommunaler Einzelhandelskonzepte zu entwickeln. Rohstoffsicherung und -abbau ist von der Regional- auf die Landesebene zu heben und in den neuen Landesentwicklungsplan zu integrieren. So kann Konflikten auf kommunaler Ebene besser begegnet werden. Im Hinblick auf die Nutzung Erneuerbarer Energien muss eine Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage (u.a. nach dem EEG und BauGB) erfolgen und deren Ausbau als überragendes öffentliches Interesse berücksichtigt werden. Im Kapitel Windenergie müssen die Zielvorgaben auf das 2 %-Flächenziel (Wind-an-Land-Gesetz) der Bundesregierung angepasst und entsprechend in den Regionalplänen fortgeschrieben werden.
- Energie- und Klimaprogramm bis 2027 fortschreiben: Das 2021 in Kraft getretene Energie- und Klimaschutzprogramm des Freistaats ist bis Mitte der kommenden Legislaturperiode praxisnah fortzuschreiben. Die Ausbauziele für EE-Anlagen müssen sinnvoll mit dem Landesentwicklungsplan und anderen die Wirtschaft betreffenden Strategien des Freistaats verzahnt werden. Um den Ausbau zu beschleunigen sind neben Vollzugshinweisen auf Verwaltungsebene vor allem eine positive Kommunikation der Landesregierung zur Steigerung der Akzeptanz zwingend erforderlich. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass die Industrie auf bezahlbare Energieträger angewiesen ist.
- Breitbandausbau mit zukunftstauglichen Übertragungsraten zügig umsetzen: Bis zum Ende der kommenden Legislaturperiode darf es in Sachsen keine „grauen Flecke“ mit Übertragungsraten unter 200 Mbit/s geben. Der Freistaat muss die Kofinanzierung der Bundesförderung entsprechend fortführen, bis eine Gigabit-Versorgung sowohl leitungsgebunden als auch mobil in allen Industrie- und Gewerbegebieten bis Ende der Legislaturperiode garantiert ist.
- Kommunale Wärmeplanung unterstützen: Die Kommunale Wärmeplanung muss als zusätzliche Aufgabe der Kommunen durch das Land finanziell und organisatorisch unterstützt werden, um den Unternehmen möglichst schnell eine Planungsgrundlage zu bieten.
- Wasserstoffwirtschaft forcieren: Der Freistaat muss eine lückenlose Anbindung aller sächsischen Regionen und auf Wasserstoff angewiesenen Unternehmen mit dem Wasserstoffnetz gewährleisten. Insbesondere die Region Leipzig, die Region Südwestsachsen und Teile der Oberlausitz sind hierbei zu berücksichtigen.
- Verbindung des ländlichen Raums mit sächsischen Ballungszentren verbessern (ÖPNV und Straße): Die im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen sächsischen Projekte sowie Projekte im Landesverkehrswegeplan müssen zügig umgesetzt werden. Hierbei gilt es, kontinuierliche Planungsvorläufe zu schaffen und entsprechende Finanzierungen zu sichern. Zum Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur müssen die für Planungen und Bauleistungen sowie das künftige Verkehrsangebot (ÖPNV) notwendigen Finanzmittel von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden. Gekürzte Regionalisierungsmittel sind durch den Landeshaushalt zu kompensieren. Intelligente bedarfsgesteuerte Lösungen im ÖPNV sind zu unterstützen.
- Schieneninfrastrukturausbauen: Die Elektrifizierung und der weitestgehend zweigleisige Ausbau der kompletten Strecke zwischen Leipzig und Chemnitz ist sicherzustellen. Sowohl die Sachsen-Franken-Magistrale als auch die Strecken Dresden-Görlitz und Cottbus-Horka-Görlitz-Zittau sind bis Ende kommender Legislaturperiode zu elektrifizieren.
- Staatsstraßensanierung finanziell absichern: Die Umsetzung des Landesverkehrsplans 2030 sowie weiterer Infrastrukturprogramme muss planmäßig erfolgen. Der Freistaat hat dementsprechend ausreichend Finanzmittel für die Sanierung der sächsischen Staatsstraßen in die Haushalte der kommenden Legislaturperiode einzustellen.
Fachkräftesicherung als Garant für Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand
Der Fachkräftemangel ist in allen Branchen, Betriebsgrößen und Regionen angekommen, wo er eines der größten Geschäftsrisiken darstellt. Zunehmende Altersabgänge aus den Belegschaften werden die Suche nach Arbeits- und Fachkräften noch anspruchsvoller machen. Hinzu kommen Anpassungsbedarfe der Stammbelegschaften aufgrund gravierender Transformationsprozesse. Um weiter als Motor für Wertschöpfung, Innovation, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand fungieren zu können, ist es essenziell, dass es der Wirtschaft gelingt, das erforderliche Personal zu finden.
Das fordern die sächsischen Unternehmen: Prioritäten Fachkräftesicherung¹
- Zustimmung der Unternehmen (in %)
¹ Prozent der Unternehmen (Basis Mehrfachantworten)
Forderungen: Fachkräftesicherung
- Inländisches Fachkräftepotenzial heben: Der Freistaat Sachsen muss sich zum Ziel setzen, die Zahl der Leistungsempfänger zu halbieren und das Arbeitsvolumen pro Beschäftigten auszuweiten. Dafür sind Langzeitarbeitslose gezielt zu fordern und zu qualifizieren sowie die Betreuungsqualität in den JobCentern zu erhöhen. Neben dieser originär staatlichen Aufgabe bedarf es zudem der Förderung und bürokratischen Entlastung privater Initiativen zur Integration von Langzeitarbeitslosen. Es braucht eine bedarfsgerechte und wohnortnahe Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen sowie eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten und Reduktion von Schließtagen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern.
- Arbeitsmarktpotenziale Geflüchteter erschließen – Integrationshürden abbauen: Die hohe Zahl an Personen mit Flucht- und Asylhintergrund muss stärker für den sächsischen Arbeitsmarkt genutzt werden. Der Integrationsprozess muss durch einen frühestmöglichen Zugang zum Arbeitsmarkt, schnelle Vermittlung in Arbeit und parallele Sprach- und Qualifizierungsangebote „on the Job“, die systematische Erfassung von non-formal erworbenen Fähigkeiten und Potenzialen, den Wegfall des Genehmigungsvorbehalts der Ausländerbehörde bei Beschäftigung Geduldeter oder Asylantragsteller deutlich beschleunigt werden. Generell müssen behördliche Ermessensspielräume zugunsten der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte genutzt werden. Um das Angebot an Sprachkursen zu erhöhen, sind vereinfachte Zulassungsverfahren für Lehrkräfte in Integrationskursen zu schaffen.
- Kontinuierliche Fort- und Weiterbildung in den Fokus rücken: Berufsbilder und -inhalte verändern sich kontinuierlich, daher ist die Fort- und Weiterbildung der Schlüsselfaktor, um Fachkräfte für Unternehmen zu sichern. Dafür ist ein niedrigschwelliger Zugang zu betrieblicher und individuell-berufsbezogener Weiterbildung nötig, um insbesondere KMU und Mittelstand bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu unterstützen. Im Doppelhaushalt 2025/26 muss die Staatsregierung den Meisterbonus auf Fach- und Betriebswirte ausweiten.
- Internationale Fachkräfte gezielt für Sachsen begeistern – administrative Hürden senken: Trotz des Fortschritts bei Automatisierung und Digitalisierung sowie intensivierter Bemühungen, inländische Kapazitäten zu aktivieren, bedarf es Fachkräftezuwanderung, insbesondere aus Nicht-EU-Staaten. Dafür sind ein modernes Standortmarketing im Ausland, der Vorrang marktwirtschaftlicher Instrumente (Vergütung, Gestaltungsmöglichkeiten in Unternehmen) gegenüber immer neuen rechtlichen und administrativen Vorgaben sowie eine gelebte Willkommenskultur nötig. Zudem ist die Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften, ausreichende englische Sprachkenntnisse der Mitarbeiter in den Ausländerbehörden, die erhebliche Verkürzung der Wartezeiten in den Ausländerbehörden sowie effiziente Beratungsstrukturen im In- und Ausland für Unternehmen und potenzielle Einwanderer nötig. Kommunale Welcome Center können bei der Integration internationaler Mitarbeiter und bei der Bewältigung der administrativen Hürden unterstützen und sind dementsprechend dauerhaft und flächendeckend zu fördern.
Schulische und berufliche Bildung professionalisieren
Duale Berufsausbildung und Studium stehen Jahr für Jahr im harten Wettbewerb um Schulabgänger. Da die sächsischen Unternehmen deutlich mehr qualifizierte Fachkräfte als Akademiker benötigen, bedarf es eines grundlegenden gesellschaftlichen Paradigmenwechsels, der das Images beruflicher Ausbildung und daraus resultierender Jobs, auf ein höheres Level hebt.
Das fordern die sächsischen Unternehmen: Prioritäten Bildung¹
- Zustimmung der Unternehmen (in %)
¹ Prozent der Unternehmen (Basis Mehrfachantworten)
Forderungen: Bildungspolitik
- Verfügbarkeit von Lehrpersonal sicherstellen – Stundenausfall reduzieren: Lehrermangel und daraus resultierender Unterrichtsausfall sowie zu große Klassen führen zwangläufig zu einem Einbruch der Bildungsqualität. Deshalb ist der Stundenausfall an sächsischen Schulen bis Mitte 2026 zu halbieren und die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss auf unter 5 Prozent zu reduzieren. Um den Lehrerbedarf zu decken, muss die Lehramtsausbildung außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig ausgebaut werden. Gleichzeitig ist die Attraktivität des Lehrerberufes durch attraktive Arbeitsbedingungen und Entlastungen von administrativen Aufgaben sicherzustellen. Unternehmen, welche regelmäßig fachspezifische Unterrichtseinheiten abdecken, müssen den Zugang zu pädagogischen Zusatzqualifikationen erhalten.
- MINT-Unterricht fest verankern - Interesse an MINT-Berufen wecken: Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft erfordert mehr technische Fachkräfte. Dabei geht es nicht nur um Ingenieure, Forscher und IT-Spezialisten, sondern auch um beruflich qualifizierte Fachkräfte. Es gilt daher, die MINT-Bildung (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) in den Schulen zu stärken und mehr Schülerinnen und Schüler für technische und Informatikberufe zu begeistern. Darüber hinaus ist der Themenbereich Wirtschaft in den entsprechenden Fächern wieder stärker zu gewichten. Zudem ist ein verstärkter Fokus innerhalb der Berufsorientierung auf die duale Ausbildung in MINT-Berufen mit ihren guten Beschäftigungsperspektiven, Karrierechancen und Verdienstmöglichkeiten sowie die Verankerung einer Praxisorientierung bei MINT-Fächern in der Lehreraus- und -fortbildung notwendig.
- Bekanntheit und Attraktivität der dualen Ausbildung steigern: Die Stärkung der dualen Ausbildung beginnt mit einer fundierten Berufsorientierung. Um junge Menschen effizient und an den Bedarfen der Unternehmen orientiert auszubilden, müssen sie von den Chancen und Möglichkeiten der verschiedenen Ausbildungsberufe und beruflichen Karrierewege erfahren. Dafür sind die Qualität und Wahrnehmung der Oberschulen zu verbessern. Eine aufeinander abgestimmte Berufsorientierung ist zwischen Praxisberatern, Berufsberatern der Arbeitsagenturen, BO-Lehrern und Berufseinstiegsbegleitern in allen Schularten sowie die Berufsorientierung (mit Beteiligung der Wirtschaft) auch an Fachoberschulen, allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien durchzuführen. Es bedarf einer zentralen Koordinierung der Zusammenarbeit von Schulen und Wirtschaft im Rahmen einer praxisnahen Berufsorientierung. Dafür sind Pflichtpraktika auszubauen und Messen zu unterstützen. Zudem muss die Evaluierung und daraus zwingend resultierende Optimierung der Berufsschulnetzplanung mit Fokus auf die Bedarfe der Ausbildungsbetriebe erfolgen. Darüber hinaus müssen abgestimmte Konzepte und Strategien zwischen der Staatsregierung und den Partnern der Berufsbildung entwickelt werden, um das Image der dualen Ausbildung zu verbessern.
- Hochschulausbildung am Bedarf orientieren: Die Bedarfe der sächsischen Wirtschaft sollten bei der Ausgestaltung der Studiengänge und -inhalte an den Hochschulen stärker Beachtung finden. Das Potenzial aller Studierender an Sachsens Hochschulen muss für den regionalen Arbeitsmarkt deutlich stärker genutzt werden. Dafür ist die Finanzierung der Career Services an den sächsischen Hochschulen zu sichern. Zudem müssen verpflichtende Deutschkurse für alle ausländische Studierende etabliert werden.
- Ausbau digitaler Ausstattung und Lernmöglichkeiten konsequent fortsetzen: Bei der Digitalisierung an Schulen ist Sachsen durch die Umsetzung des „Digitalpakt Schule“ und die Lernplattform „LernSax“ vorangekommen. Die damit einhergehenden Veränderungen stellen viele Schulen aber auch vor große Herausforderungen. Deshalb sind weitere Verbesserungen bei der Breitbandanbindung, beim WLAN-Ausbau und der Abstimmung von Hard- und Softwarekomponenten, regelmäßige Weiterbildung der Lehrkräfte zur Anwendung von IT-Systemen die Einstellung von IT-Personal, um Lehrkräfte zu entlasten, sowie die Sicherstellung des finanziellen Bedarfs für Wartung, Support und Ersatzbeschaffung notwendig. Dies gilt insbesondere für die Berufsschulen. Zudem sind alle Schulen bis 2025 mit Gigabitanschlüssen auszustatten.
Wettbewerbsfähige Wirtschaftspolitik auf Bundesebene gestalten
Der sächsische Wirtschaftsstandort ist nicht nur abhängig von den Weichenstellungen der Sächsischen Staatsregierung. Vielmehr spielen auch wirtschaftspolitische Entscheidungen des Bundes eine zentrale Rolle für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Sachsen ist daher in der Pflicht, die Interessen der rund 230.000 IHK-Mitgliedsunternehmen auch gegenüber der Bundespolitik in Berlin zu vertreten. Mit dem Bundesrat, der Ministerpräsidentenkonferenz und den Fachministerkonferenzen bieten sich für die Sächsische Staatsregierung zentrale bundespolitische Gestaltungsspielräume. Die Staatsregierung muss in der neuen Legislaturperiode eine aktive Bundesratspolitik verfolgen und unten genannte Themen über gemeinsame Länder-Anträge auf die Agenda der Bundesregierung setzen.
Wirtschaftsinteressen stärker in Berlin vertreten
- Wettbewerbsfähige Energiepreise und Ausbau der Infrastruktur gewährleisten: Die Energie- und Verkehrswende ist an den wirtschaftlichen Realitäten auszurichten und technologieoffen zu gestalten. Die Energiepreise müssen international wettbewerbsfähig werden. Dafür sind die Steuern (z. B. Energiesteuer) und Umlagen zu senken und die Erzeugungskapazitäten auszubauen. Vor dem Hintergrund des zu verfolgenden Zieldreiecks Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit müssen in den kommenden Jahren massive Investitionen in die Infrastruktur angeschoben werden. Daneben muss der Netzausbau auf allen Ebenen (z. B. überregionale Stromnetze, lokale und regionale Wärmenetze etc.) forciert werden. Die Bundesregierung muss entsprechende Genehmigungsverfahren vereinfachen und den Ausbau durch unkomplizierte und attraktive Abschreibungsregeln anreizen. Mit eben diesen Instrumenten müssen neben den Netzen auch Speicher- und Sektorkopplungstechnologien sowie Backup-Kraftwerke zwingend ausgebaut werden. Die steigenden Netzentgelte dürfen nicht zu Mehrkosten für Unternehmen führen. Daher ist das System der Netzentgelte einer grundlegenden Reform zu unterziehen, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Regionen beseitigen zu können. Der Freistaat Sachsen ist insbesondere in der Pflicht, gegenüber der Bundesregierung auf einen Anschluss der Regionen Südwestsachsen und Oberlausitz an das geplante Wasserstoffkernnetz hinzuwirken.
- Bezahlbare Mobilität gewährleisten: Die Akzeptanz der Verkehrswende schwindet. Es sind technologieoffene und bezahlbare Lösungen bei individueller Mobilität und Wirtschaftsverkehr nötig. Es braucht einen bedarfsgetriebenen Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur inklusive intelligenter Steuerung und Digitalisierung, um deren Leistungsfähigkeit zu erhöhen.
- Unternehmensbesteuerung vereinfachen und reduzieren: Auch vor dem Hintergrund weiterer struktureller Wettbewerbsnachteile (Energiepreise, Arbeits- und Fachkräftemangel etc.), muss die Unternehmensbesteuerung signifikant sinken. Die Gesamtbelastung (Körperschafts- und Gewerbesteuer) von Kapitalgesellschaften (ca. 30 Prozent) muss auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau abgesenkt werden. Gleichzeitig muss der Bund Neutralität zwischen der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften herstellen – beispielsweise über ein Optionsmodell für Personenunternehmen zur Veranlagung nach Körperschaftssteuer. Der Umsatzsteuerfreibetrag für Kleinunternehmen ist anzuheben, digitale Besteuerungsverfahren sind voranzutreiben.
- Anreize zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit setzen: Aktuelle gesetzliche und strukturelle Rahmenbedingungen, wie z. B. das Teilzeit- und Befristungsgesetz, die kalte Progression, die zunehmende Flexibilisierung des Renteneintritts und die Einführung des Bürgergeldes führen dazu, dass das Potenzial von Arbeitskräften nicht vollständig ausgeschöpft wird. Es braucht ein Steuer- und Abgabensystem, in dem Arbeit immer höher vergütet wird als mögliche Sozialleistungen und in dem eine Steigerung der Arbeitszeit direkte positiv-finanzielle Auswirkungen beim Arbeitnehmer entfalten. Dafür sind Hinzuverdienstgrenzen und die Einkommensteuersätze anzupassen, die Rückkehr zum Prinzip Fördern und Fordern durchzusetzen und die Besteuerung von Überstunden zu prüfen.
- Fachkräftezuwanderung weiter erleichtern: Der Wirtschaftsstandort Sachsen weist bis 2030 eine Demografie bedingte Lücke von rund 150.000-200.000 Erwerbstätigen auf. Die Staatsregierung muss deshalb im Bund auf weitere Vereinfachungen der Arbeits- und Fachkräftezuwanderung insbesondere aus Nicht-EU-Staaten drängen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz muss perspektivisch noch weiter angepasst werden. Die Gehaltsgrenze von rd. 41.000 EUR pro Jahr ist für viele Tätigkeiten zu hoch und eine Abweichung nur bei Tarifbindung möglich – dies schließt gerade KMU aus. Zudem muss eine Beschäftigung in der Zeitarbeitsbranche möglich sein. Um die Verfahrensdauer für Visa- und Aufenthaltstitel zu verkürzen, sind die entsprechenden personellen Kapazitäten in den deutschen Botschaften zu auszubauen.
- Forschungsstandort fördern, Investitionen sichern: Um den technologischen Vorsprung wiederzuerlangen, müssen Anreize für betriebliche Forschung gesetzt werden. Sachsen muss sich daher für eine Anhebung des Fördervolumens auf dauerhaft 4 Mio. Euro bei der steuerlichen Forschungsförderung (inkl. betrieblicher FuE-Personalaufwendungen) einsetzen. Zudem sollte das Förderprogramm Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), welches KMU finanzielle Unterstützung für betriebliche Innovationen bietet, fortan im Bundeshaushalt und den Finanzplänen verstetigt werden. Weiterhin ist die GRW-Förderung auf hohem Niveau beizubehalten.
- Strategische Rohstoffpolitik aufsetzen: Deutschland und insbesondere Sachsen sind Industrieregionen mit einem hohen Anteil von verarbeitendem Gewerbe und meist zirkular geprägten Rohstoffindustrie. Diese sollte im Rahmen der Rohstoffstrategie eine besondere Bedeutung. Die Industrie ist auf einen verlässlichen und sicheren Zugang zu Rohstoffen vor allem auf ausländischen Märkten angewiesen. Da sich andere globale Wirtschaftsplayer solche Zugänge immer aggressiver sichern, muss auch die Bundespolitik strategisch Märkte erschließen. Rohstoff- und Freihandelsabkommen sind hierbei die Mittel der Wahl deutscher Außenwirtschaftspolitik. Beispielsweise muss in der das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen finalisiert werden.
- Internationalen Handel und Internationalisierung begünstigen: Sachsen muss seinen Einfluss auf die Bundesregierung geltend machen, damit sich die Bundesregierung für effektive Verhandlungen der EU mit Freihandelspartnern einsetzt. Zielsetzungen hierbei muss es sein, der sächsischen Wirtschaft umfassenden Marktzugang in Drittstaaten zu ermöglichen, sowie ein sicheres europäisches Wirtschaftsumfeld zu erhalten. Mit dem deutschen und europäischen Lieferkettengesetz oder dem „Carbon Border Adjustment Mechanism“ nimmt die Überregulierung zu. Änderungen von Lieferketten, wie Lieferantensuche, Lagerhaltung oder neue Betriebsniederlassungen müssen aber rein unternehmerische Entscheidungen bleiben. Sachsen muss seinen Einfluss auf die Bundesregierung geltend machen, um zusätzliche Lenkungsvorgaben seitens der EU zu verhindern.
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