Krieg in der Ukraine

Das Sonderprogramm der KfW

Kleine und mittlere Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg oder den Sanktionen betroffen sind, können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Sonderprogramm UBR 2022 zur Finanzierung ihrer Aufwände (Investitionen, Betriebsmittel, Übernahmen und Beteiligungen) beantragen.

Als betroffen gelten Unternehmen mit Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, geschlossenen Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten. Das Darlehen wird mit einer Laufzeit von zwei bis sechs Jahren sowie wahlweise tilgungsfreien Anlaufjahren angeboten. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos. 

Weitere Informationen zum KfW-Sonderprogramm UBR

Für Unternehmen: FAQ zur Ukraine

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengestellt und beantwortet. Die FAQ werden von uns laufend aktualisiert und ergänzt.

Ausländer benötigen für die Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland normalerweise einen Aufenthaltstitel – beispielsweise ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurde hierzu eine Ausnahmeregelung geschaffen: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind im Bundesgebiet vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Diese Ausnahme gilt nach derzeitigem Stand für erstmalige Einreisen bis zum 31. Mai 2023 für einen Zeitraum von 90 Tagen und ermöglicht damit längstens einen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel bis zum 29. August 2023.

Die Verordnung dient dazu, die Einreise und den Aufenthalt der Betroffenen zu erleichtern und den Geflüchteten die Möglichkeit und die erforderliche Zeit für die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu geben. Da aber die Betroffenen keinen Einfluss darauf haben, wie lange die Behörde für die Bearbeitung eines Antrags benötigt, reicht eine Antragstellung innerhalb des 90-Tage-Zeitraums, in dem man sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten darf. Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel – in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz – muss also innerhalb von 90 Tagen nach der erstmaligen Einreise – nach derzeitigem Stand spätestens am 29. August 2023 – bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt werden. Ist der Antrag gestellt, bleibt der Zustand „erlaubter Aufenthalt“ bis zur Entscheidung über den Antrag erhalten – auch über den 29. August 2023 hinaus. Es wird eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

Die Regel, dass man vor der Einreise nach Deutschland für einen langfristigen Aufenthalt erst durch die Botschaft oder ein Generalkonsulat erteiltes ein Visum benötigt, gilt für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach der erwähnten Rechtsverordnung ausnahmsweise nicht.

Auf Basis der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen wird nach § 24 Aufenthaltsgesetz die Aufenthaltserlaubnis erteilt. Geflüchtete aus der Ukraine sollten sich hierfür in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen oder in einer kommunalen Einrichtung (z. B. Ankommenszentrum Stadt Leipzig) registrieren lassen. Der Schutzstatus (und damit auch der Aufenthaltstitel) gilt zunächst für ein Jahr. Dieser kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Handlungsbedarf bei IT-Sicherheit

Die Zahl und auch die Qualität von Hackerangriffen auf Unternehmen nimmt generell zu. Der Schutz von Daten und Systemen ist somit ein zentrales Handlungsfeld. In der aktuellen Lage gilt dafür nun erhöhte Aufmerksamkeit, da eine weitere Zunahme in einigen Branchen (insbesondere Energie) schon spürbar ist bzw. erwartet wird.

Unternehmen sollten dringend ihren Sicherheitsstand überprüfen und anpassen, um das Risiko eines erfolgreichen Angriffs möglichst gering zu halten. Dazu zählen technische Vorkehrungen, organisatorische Regelungen und vor allem die Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Nachfolgend finden Unternehmen weitere Unterstützung zum Thema:

Wir bieten zudem auf der Themenseite IT-Sicherheit zahlreiche Informationen, Materialien und Anlaufstellen, die Ihnen bei der Verbesserung des eigenen Sicherheitsniveaus und zur Vorbereitung auf einen Vorfall helfen.

Umfrage bei Unternehmen: Wirtschaftliche Betroffenheit aufgrund des Ukraine-Krieges

Der Krieg in der Ukraine stellt ohne Frage schon jetzt eine der größten humanitären Katastrophen des 21. Jahrhunderts dar. Die kriegerischen Auseinandersetzungen, die unserer festen Überzeugung nach sofort beendet werden müssen, haben auch schwerwiegende Folgen hinsichtlich der wirtschaftlichen Beziehungen – sowohl zur Ukraine als auch zur Russischen Föderation.

Wir wollten von unseren Mitgliedsunternehmen wissen, welche Auswirkungen der Krieg und die damit einhergehenden Sanktionen und Einschränkungen schon jetzt auf sie haben. Dazu haben wir im Rahmen einer kurzen Umfrage zunächst den allgemeinen Grad der Betroffenheit abgefragt und den Unternehmen im Anschluss die Möglichkeit gegeben, konkrete Probleme zu benennen, mit denen sie sich derzeit konfrontiert sehen.

Das Ausmaß der Betroffenheit im Überblick

Die Betroffenheit der teilnehmenden Mitgliedsunternehmen zeichnet insgesamt ein besorgniserregendes Bild. Insgesamt gaben 37 Prozent der Unternehmen an, stark bis sehr stark betroffen zu sein. Im mittleren Bereich siedeln sich 25 Prozent an, während 19 Prozent bisher geringfügige Auswirkungen spüren. Keine Betroffenheit melden ebenfalls 19 Prozent.

Preissteigerungen an erster Stelle

Bei der Frage nach den konkreten Auswirkungen sind die Ergebnisse eindeutig: 75 Prozent der teilnehmenden Unternehmen haben direkt mit Preissteigerungen zu kämpfen. Mit deutlichem Abstand, aber trotzdem hoher Prozentzahl folgen Umsatzrückgänge mit 43 Prozent. Die Lieferausfälle im Import und Export belegen mit 29 Prozent den dritten Platz.

Kraftstoff- und Energiepreise sind die größten Problemfelder

Angesichts hoher Spritpreise überrascht es wenig, dass sich die Unternehmen vor allem um die bezahlbare Versorgung mit Kraftstoff, insbesondere Diesel, sorgen. Hinweise dazu kamen vermehrt aus der Speditions- und Logistikbranche. Aber auch Taxibetreiber merken an, dass sämtliche Rücklagen aufgrund der Coronakrise aufgebraucht sind – und eine Tariferhöhung nicht rechtzeitig durchgesetzt werden könnte, um kurzfristig eine abfedernde Wirkung zu entfalten.

Angesichts dieser Entwicklungen wünschen sich viele Mitgliedsunternehmen eine Senkung der stark angestiegenen Kraftstoffpreise. Wir haben daher gemeinsam mit den sächsischen Kammern in einem Schreiben an die Sächsischen Abgeordneten des Bundestages die Absenkung der Energie- und Stromsteuer auf europäisches Mindestniveau, die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent sowie die temporäre Aussetzung der CO₂-Steuer gefordert.

Weitere Themen

Als weitere wesentliche Auswirkungen haben uns die Unternehmen folgende Punkte genannt:

  • Starke Verunsicherung von Unternehmen, Kunden und Lieferanten, die sich negativ auf Geschäftsbeziehungen auswirken
  • Zerstörung langjähriger Geschäftsbeziehungen und damit einhergehender Imageverlust
  • Verunsicherung und Sorgen unter den Mitarbeiter*innen
  • Vermehrte Fehlzeiten von Kolleg*innen
  • Verschlechterung des Betriebsklimas
  • Lieferverzögerungen und Lieferausfälle bei Ersatzteilen
  • Reisebeschränkungen
  • Kündigung von Geschäftskonten

Selbstverständlich sind wir auch nach Abschluss der Umfrage immer unterstützend für Sie da! Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an Herrn Matthias Feige (Kontaktdaten siehe oben).

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Matthias Feige gerne weiter.

T: +49 341 1267-1324
M: +49 151 12670011
F: +49 341 1267-1420
E: matthias.feige@leipzig.ihk.de

Porträt von Matthias Feige