Im grenzüberschreitenden Handel wird zwischen drei Arten des Warenursprungs unterschieden:
- Präferenzieller Ursprung
Dieser Ursprung bietet Vorteile bei der Zollabwicklung, basierend auf Abkommen, die die Europäische Union mit einzelnen Staaten und Staatengruppen geschlossen hat. - Nichtpräferenzieller Ursprung
Dieser Ursprung wird auch handelspolitischer Ursprung genannt und kann jeder Ware zugeordnet werden. Er dient der Steuerung von Handelsströmen und ist (teilweise) eine vom Empfangsland festgelegte Voraussetzung für die Einfuhr der Ware. - Warenmarkierung „Made in …“
Dieser Ursprung dient dem Verbraucherschutz im Empfangsland. Er wird auch wettbewerbsrechtlicher Ursprung genannt.
Warenursprung im Internationalen Handel
1. Welche Bedeutung hat der Warenursprung?
Im internationalen Handel hat die Bestimmung des Ursprungs einer Ware eine zentrale Bedeutung. Vom Warenursprung ist unter anderem die Erhebung von Zöllen oder die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen abhängig. Sowohl die Ursprungsregeln als auch die Formen der Ursprungsnachweise sind verschieden.
2. Welche Warenursprünge gibt es?
Es wird zwischen drei Arten des Warenursprungs unterschieden:
- Warenmarkierung / „Made in“
- Präferenzieller Ursprung
- Nichtpräferenzieller Ursprung
3. Was bedeutet „Made in“?
Die Warenmarkierung „Made in …“, die auch als wettbewerbsrechtlicher Ursprung bezeichnet wird, dient dem Verbraucherschutz im Bestimmungsland.
Basis für die Beurteilung dieses Ursprungsbegriffs bildet die Verkehrsauffassung in der jeweiligen Branche. Eine dieser Anschauung abgeleitete „Made in …“-Markierung darf zu keiner falschen Ursprungsangabe führen. Als Rechtsgrundlage kann das Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben genannt werden. Eine Beurteilung dessen, was irreführend ist, kann nur durch die Gerichte erfolgen. Es gibt keine Instanz, die im Voraus über diesen Ursprung entscheidet.
4. Welchen Zweck hat der präferenzielle Ursprung?
Waren, die über einen präferenziellen Ursprung verfügen, erhalten bei der Zollabwicklung Vorteile. Sie können zu einem ermäßigten Zollsatz oder gar zollfrei eingeführt werden. Der präferenzielle Ursprung basiert auf ein- oder zweiseitigen Abkommen, die die Europäische Gemeinschaft/Union mit einzelnen Staaten oder Staatengruppen abgeschlossen hat. Voraussetzung für die Gewährung von Zollpräferenzen ist die Ursprungseigenschaft einer Ware. Damit ist die Einhaltung der in den Abkommen festgelegten Be- oder Verarbeitungsregeln erforderlich.
5. Wie kann ich den präferenziellen Ursprung ermitteln?
Der Ursprung einer Ware ist anhand der einschlägigen Präferenzregelung zu bestimmen. Wichtig ist dabei die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif, d. h. die Zolltarifnummer der Waren (HS-Code) muss bekannt sein.
Die einzelnen Ursprungsregeln im Präferenzrecht können pro Abkommen oder für mehrere Länder im direkten Vergleich über das „Präferenzportal WuP online“ abgefragt werden.
6. Welche Nachweise dokumentieren den Präferenzursprung im internationalen Warenverkehr?
Der Präferenzursprung im Warenverkehr mit den Partnerländern wird durch die in den Abkommen vereinbarten Präferenzdokumente EUR.1, EUR-MED oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung des Exporteurs nachgewiesen. Die Präferenznachweise EUR.1 oder EUR-MED stellt der Zoll im Rahmen der Exportanmeldung aus. Die präferenzielle Ursprungserklärung auf der Rechnung stellt das Unternehmen in eigener Verantwortung aus.
Zuständige Behörde für den präferenziellen Ursprung ist in Deutschland die Zollverwaltung.
7. Welche Bedeutung hat der Nichtpräferenzielle Ursprung?
Jeder Ware kann aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte ein nichtpräferenzieller, auch handelspolitisch genannter Ursprung, zugewiesen werden. Dieser Ursprung dient in der Regel der Steuerung der Handelsströme. Einfuhrgenehmigungen und -lizenzen knüpfen ebenso an den handelspolitischen Ursprung an wie Antidumpingmaßnahmen.
Der Nachweis des handelspolitischen Ursprungs ist in diesen Fällen eine vom Empfangsland vorgeschriebene Voraussetzung für die Einfuhr.
Teilweise wird der Nachweis des Nichtpräferenziellen Ursprungs auch zur Erfüllung von vertragsrechtlichen Vereinbarungen, meist als Voraussetzung von Zahlungsgarantien wie bei „Zahlung gegen Akkreditiv“, verwendet.
8. Wie wird der Nichtpräferenzielle Ursprung ermittelt?
Die Regelungen zur Feststellung des handelspolitischen Ursprungs sind im Zollrecht der Europäischen Union verankert. Der Unions-Zollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und seine Durchführungsbestimmungen, inklusive deren Anhänge, bilden die Grundlage der Bestimmung der Ursprungseigenschaft von Waren.
9. Wie erfolgt der Nachweis über den handelspolitischen Ursprung?
Der nichtpräferenzielle Ursprung wird ausschließlich durch ein Ursprungszeugnis, ausgestellt durch die Industrie- und Handelskammern, nachgewiesen.
10. Wie erhalte ich ein Ursprungszeugnis?
Ursprungszeugnisse werden auf Antrag des Unternehmens durch die IHK zu Leipzig ausgestellt.
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden. Es bestehen somit strenge Formvorschriften und Anforderungen an eine korrekte Ausstellung. Es sind die nach IHK-Satzungsrecht (Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen) enthaltenen Anforderungen einzuhalten und die vorgesehenen Vordrucke zu verwenden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Formular-Vordrucke können bei der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig oder im Formularfachhandel erworben werden. Gern beraten wir Sie zum weiteren Ablauf hierzu individuell.
Stand: 01.09.2019
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