Informationen für Unternehmen

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Für jeden grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern sind die Vorschriften der EU und des jeweiligen Landes zu beachten.

Wir beraten Sie. Unter anderem zu diesen Themen:

Landschaft

Warenursprung im internationalen Handel

Im grenzüberschreitenden Handel wird zwischen drei Arten des Warenursprungs unterschieden: Präferenzieller Ursprung, Nichtpräferenzieller Ursprung, Warenmarkierung „Made in …“.

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Pakete werden von einem Mann in ein Auto gebracht

Lieferantenerklärungen

Lieferantenerklärungen (LE) gehören zu den am häufigsten ausgestellten Handelsdokumenten. Die LE belegt den Ursprung einer Ware.

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TIR Kennzeichnung an einem LKW

Exportkontrolle

Zum Schutz deutscher Interessen in Bezug auf die Außen- und Sicherheitspolitik ist der Außenhandel beschränkt. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an exportierende Unternehmen sind komplex.

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Länderfahnen

Import & Export

Beim Import von Waren in die Europäische Union sind bestimmte Vorschriften zu beachten.

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Logo Incoterms 2020

Incoterms® 2020

Die Incoterms® sind standardisierte internationale Lieferklauseln. Sie regeln einheitlich die Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Thieme gerne weiter.

T: +49 341 1267-1320
F: +49 341 1267-1126
E: nadine.thieme@leipzig.ihk.de

Porträt Nadine Thieme