Für jeden grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern sind die Vorschriften der EU und des jeweiligen Landes zu beachten.
Wir beraten Sie. Unter anderem zu diesen Themen:
Warenursprung im internationalen Handel
Im grenzüberschreitenden Handel wird zwischen drei Arten des Warenursprungs unterschieden: Präferenzieller Ursprung, Nichtpräferenzieller Ursprung, Warenmarkierung „Made in …“.
Zum Schutz deutscher Interessen in Bezug auf die Außen- und Sicherheitspolitik ist der Außenhandel beschränkt. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an exportierende Unternehmen sind komplex.