Die Behörden vieler Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen amtliche Bescheinigungen von Geschäftspapieren. Die IHKs stellen Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen aus, die dem Wirtschaftsverkehr dienen – wenn diese Aufgaben nicht ausdrücklich anderen Stellen zugewiesen wurden.
IHKs können für den Außenwirtschaftsverkehr u. a. folgende Dokumente bescheinigen:
- Handelsrechnungen
- Packlisten
- Preislisten
- Inspektionszertifikate
- Einladungsschreiben im Zusammenhang mit der Erteilung von Geschäftsreise-Visa
Nicht bescheinigt werden:
- Schreiben mit Boykott- oder Negativerklärungen
- Dokumente oder Formulare ausländischer Stellen
- Dokumente mit Aussagen über die Einhaltung ausländischer Gesetze
- Erklärungen, die gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen
Bitte reichen Sie zu den Dokumenten immer ein zusätzliches Exemplar ein, das bei der IHK verbleibt.
Wir bearbeiten Ihre Außenwirtschaftsdokumente zu folgenden Zeiten: | ||
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Montag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 14:00 Uhr |
Folgende Außenwirtschaftsdokumente stellen wir aus:
Carnet A.T.A. / C.P.D.-Verfahren
Das Carnet ATA/CPD-Verfahren erleichtert die temporäre Warenausfuhr (Messegüter, Warenmuster und Berufsausrüstung) und kann in derzeit 74 Staaten angewendet werden. Die Nutzer des Carnets sparen mit diesem Zollverfahren Zeit bei der Einfuhrabfertigung.
Ursprungszeugnis
Im internationalen Warenverkehr ist der eindeutige Nachweis des Ursprungs einer Ware unerlässlich. Nachgewiesen wird dieser mit dem Ursprungszeugnis, das von den IHKs ausgestellt wird.
Elektronisches Ursprungszeugnis eUZ
Mit der IHK-Webanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ (eUZweb) können Sie Ihre Ursprungszeugnisse deutlich leichter und schneller beantragen als bisher.
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