Die Sächsische Staatsregierung, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dazu die sächsischen IHKs, die sächsischen Handwerkskammern und weitere Verbände der Wirtschaft sowie der Land- und Forstwirtschaft haben am 10. November 2021 die neue Vereinbarung zur Umwelt- und Klimaallianz Sachsen unterzeichnet. Sie gilt nun unbefristet, umfasst neue Akteure und hat ein neues Erscheinungsbild erhalten.
Entlastung für Umwelt und Unternehmen.
Ziel der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen ist es, im partnerschaftlichen Dialog, mit freiwilligen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft eigenverantwortlich und nachhaltig Umweltbelastungen zu reduzieren – und im Gegenzug von behördlichen Berichts- und Dokumentationspflichten entlastet zu werden. Gleichzeitig soll damit eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Sachsen erfolgen.
An der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen können sich Einzelunternehmen, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit einem Standort in Sachsen beteiligen. Voraussetzung ist, dass die Akteure in den vergangenen 24 Monaten mehr als das gesetzlich Geforderte zum Thema Umweltschutz erfüllt haben.
So werden etwa die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 und andere freiwillige Leistungen zur Umweltverbesserung anerkannt – zum Beispiel ein ressourcenschonendes und energieeffizientes Arbeiten.
Wichtiger Hinweis
Werbung an Produkten mit dem Zeichen bzw. Label der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen ist ausgeschlossen
Weitere Informationen
Ich möchte diesen Beitrag teilen