Innovationen sind wesentliche Treiber für die Wirtschaft in Deutschland und Europa – auch im Sinne des Wettbewerbs mit anderen Wirtschaftsregionen. Die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie deren Verwertung sind zwingende Voraussetzungen zum Erreichen von Wettbewerbsvorteilen.

Wir geben erste Orientierung und bieten Hilfestellung zu den Themen Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Wissens- und Technologietransfer. Dazu informieren wir Sie unter anderem in diesen Bereichen:

InnovationsErstberatung

Im Rahmen der InnovationsErstberatung erhalten Sie kostenfrei Informationen rund ums Thema Forschung und Entwicklung, zur Technologieförderung sowie Kontakte zu Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Im Gespräch erhalten Sie Feedback zu den Chancen und den Herausforderungen für Ihr individuelles Vorhaben. Dazu wird aufgezeigt, welche nächsten Schritte einzuleiten sind.

Innovations- und Technologieförderung

Der Freistaat Sachsen, die Bundesregierung und die Europäische Union stellen speziell kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Mittel zur Förderung ihrer Forschungs- und Innovationsaktivitäten zur Verfügung.

Wir informieren Sie regelmäßig über Förderangebote und bieten Ihnen Unterstützung an. Unser Fördermittelkompass enthält dazu insgesamt 85 Förderprogramme der EU, des Bundes, des Freistaates Sachsen und regionale Angebote. Zum Finden passgenauer Angebote gibt es eine Filterfunktion. Hier lassen sich die Fördermittel zunächst branchen- und themenspezifisch eingrenzen. In der Folge ist ein erweitertes Filtern nach Art der Zuwendung, Geschäftssituation, Unternehmensgröße und Fördergegenstand möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Fördermittelkompass

Reallabore

Reallabore sind experimentelle Räume, in denen innovative Ideen unter realen Bedingungen getestet werden. Sie bringen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu entwickeln – praxisnah, offen und partizipativ. In einer Zeit, in der Transformation dringender denn je ist, bieten Reallabore einen einzigartigen Rahmen: Sie sind Werkstätten des Wandels, in denen neue Technologien, Verhaltensweisen und Regelwerke erprobt und weiterentwickelt werden.

Die Bundesregierung erkannte dieses Potenzial frühzeitig: 2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi, heute BMWK) das erste Reallabore-Strategiepapier. Mit dem zunehmenden Interesse aus Wirtschaft und Forschung entstand der Ruf nach einem klaren gesetzlichen Rahmen. Die Antwort darauf ist das Reallabore-Gesetz, das 2024 in Kraft trat. Es schafft erstmals verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für das zeitlich befristete Testen von Innovationen in einem geschützten regulatorischen Umfeld – besonders dort, wo bestehende Gesetze Innovation bislang behinderten.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Das Reallabore-Gesetz bietet Unternehmen nun erstmals einen klar definierten und rechtssicheren Rahmen für regulatorisches Experimentieren. Dadurch können Unternehmen gezielt neue Märkte erschließen, ohne langwierige Genehmigungsverfahren abwarten zu müssen. Gleichzeitig entsteht ein direkter Draht zu politischen Entscheidungsprozessen, bei denen unternehmerische Perspektiven frühzeitig einfließen können.

Unternehmen, die den Einstieg in ein Reallabor suchen oder selbst eines initiieren möchten, finden zentrale Unterstützung auf dem Reallabore- Innovationsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

 

Forschungszulage

Die IHK-Organisation hatte sich lange für die steuerliche Begünstigung von Forschung und Entwicklung eingesetzt. Seit 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung nun in Kraft. Unternehmen können damit für ihre Forschungsvorhaben eine Forschungszulage beantragen.

Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die gemeinsam vom VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR-Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH betrieben wird. Bei positiver Bescheinigung können Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt stellen.

Für die Dokumentation der erbrachten F&E Leistungen wird das Muster eines „Stundenzettels“ zur Verfügung gestellt. Die Verwendung ist nicht zwingend erforderlich. Anträge können online eingereicht werden. Mit einem Video zum Schnelleinstieg wird das Verfahren erklärt.

Interviews mit Unternehmen/ Praxisbeispiele

Erklärvideos zum Antragsverfahren

Leitfaden zur Prüfpraxis

Weiter Informationen

Zusammenstellung von Konkretisierungen, Definitionen und Beispielen zu den materiell- bzw. verfahrensrechtlichen Vorschriften, wie:

  • Definitionen förderfähigen F&E-Vorhaben oder Auftragsforschung
  • Erfassung und Nachweis der förderfähigen Lohnaufwendungen
  • Kumulierung anderer Förderungen oder staatlicher Beihilfen

zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)

Studie zu Sprunginnovationen: Wie disruptiv sind deutsche Unternehmen?

Eine aktuelle, vom DIHK in Auftrag gegebene Studie unter 70 radikal-innovativen Unternehmen stellt fest: Sprunginnovationen kommen in deutschen Betrieben viel häufiger vor als gedacht. Die Öffentlichkeit bekommt aber oft nichts davon mit.

Zusammenfassend ergeben sich folgende Faktoren für die Schaffung von neuen radikalen Ideen und Innovationen:

  • Fördermittel,
  • persönliche Netzwerke,
  • ein eigener F&E Bereich,
  • direkter Zugang zu Forschungsinstituten,
  • Freiräume im eigenen Unternehmen und
  • die interne Kommunikation.

Die Studie legt nahe, dass dieser kreative Kern der deutschen Wirtschaft die notwendige Aufmerksamkeit und Unterstützung erhalten sollte. Die neue Agentur für Sprunginnovationen (SPRIN-D) und die IHK-Organisation können hier entscheidende Beiträge leisten.

Mehr zur Studie hier.

Bundesagentur für Sprunginnovation (SPRIN-D) Leipzig

Mit revolutionären Ideen oder Innovationen schnell in den Markt zu kommen, bedarf oft viel Mut zum Risiko oder großen finanziellen Aufwand.

Im Sinne der US-amerikanische Forschungsbehörde Defense Advanced Research Projects Agency (Darpa) hat die SPRIN-D künftig den Auftrag, neuartige, radikale Ideen oder Innovationen zu finden, weiterzuentwickeln und/oder zu fördern.

Die Agentur arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Mehr von der Agentur für Sprunginnovationen hier.

Aktuell beschreitet die Agentur neue Wege in der Innovationsförderung mit dem Start eines Innovationswettbewerbes.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Daniela Kulik gerne weiter.

T: +49 341 1267-1328
M: +49 151 12671156
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E: daniela.kulik@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus