Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Management von Innovationsnetzwerken
Ziel
Mit dem Förderprogramm sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich junger Unternehmen (Unternehmen, deren Gründung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt) des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt und dadurch ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen geleistet werden.
Empfänger
Antragsberechtigt für das Management von nationalen Innovationsnetzwerken sind die von mindestens sechs beteiligten Unternehmen, von internationalen Innovationsnetzwerken die zu zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen noch mindestens 4 beteiligten Unternehmen im Sinne von
a) Kleine Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio.haben sowie mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
b) Sowie weitere eigenständige mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland oder mit mindestens einer Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 500 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 50 Mio. € erzielen.
c) Weitere mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt beziehungsweise im Zeitraum der Auszahlung der Beihilfe eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 1.000 Personen beschäftigen und mit mindestens einem kleinen Unternehmen gemäß a) kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.
damit beauftragten Einrichtungen, wobei die ZIM-Förderung als aufschiebende Bedingung für das Wirksamwerden dieses Auftrags vorzusehen ist.
Diese können sein:
- eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung oder eine externe Einrichtung..
- Die Netzwerkmanagementeinrichtung muss über die notwendige technologische Kompetenz verfügen, Erfahrungen im Projektmanagement und Marketing besitzen, in ihren Geschäftsfeldern eng mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen arbeiten, Erfahrungen in Moderation und Coaching von Innovationsprozessen aufweisen.
- Die Netzwerkmanagementeinrichtung muss in Bezug auf die Netzwerkarbeit und die FuE-Projekte des Netzwerks ein neutraler Intermediär sein. Sie darf keine eigenen wirtschaftlichen Interessen an den Ergebnissen des Netzwerks und keine Beteiligungen an Unternehmen des Netzwerks haben. Die Netzwerkpartner oder ihnen nahestehende Personen dürfen keine Beteiligungen an der Managementeinrichtung besitzen. Die externe Einrichtung sowie ihre Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen dürfen nicht unmittelbar an FuE-Projekten des jeweiligen Netzwerks beteiligt werden.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und diese unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Innovationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen, die sich als innovative Netzwerke zusammenschließen und durch ergänzende Leistungen einer Netzwerkmanagementeinrichtung unterstützt werden. Die Managementleistungen dienen zur konzeptionellen Vorbereitung und Umsetzung von FuE-Projekten im Netzwerk, der Koordinierung der FuE-Aktivitäten sowie der Organisation und Weiterentwicklung der Kooperationsnetzwerke.
Die Managementförderung unterteilt sich in zwei Phasen:
- 1. Phase (Innovationsnetzwerke national maximal 12 Monate, international max. 18 Monate): Leistungen zur Erarbeitung und Weiterentwicklung der Netzwerkkonzeption, Etablierung des Netzwerks in der Öffentlichkeit und Erarbeitung einer technologischen Roadmap mit den FuE-Projekten der Netzwerkpartner, Schaffung der vertraglichen Grundlagen für die zweite Netzwerkphase.
- 2. Phase (Innovationsnetzwerke national in der Regel 2 Jahre, international i.d.R. 3 Jahre): Umsetzung der Netzwerkkonzeption entsprechend der technologischen Roadmap, Weiterentwicklung der technologischen Roadmap und Vorbereitung der Ergebnisverwertung am Markt.
Art, Umfang und Höhe
Die Höhe der förderfähigen Kosten für die Netzwerkmanagementleistungen können
a) Bei nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken von insgesamt bis zu 490.000 Euro bewilligt werden, wobei die Begrenzung für die Phase 1 bei 210.000 Euro liegt.
b) Bei internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken von insgesamt bis zu 600.000 Euro bewilligt werden, wobei die Begrenzung für die Phase 1 bei 260.000 Euro liegt.
Die Förderung des Managements von Kooperationsnetzwerken ist degressiv gestaffelt. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden maximal gefördert:
a) Nationale Kooperationsnetzwerke in Phase 1 im ersten und ggf. im zweiten Jahr 90 %.
In Phase 2 im ersten Jahr 70 %, im zweiten Jahr 50 % und im dritten und ggf. vierten Jahr 30 %.
b) Internationale Kooperationsnetzwerke in Phase 1 im ersten, zweiten und ggf. dritten Jahr 95 %, in Phase 2 im ersten Jahr 80%, im zweiten Jahr 60% und im dritten/ggf. vierten Jahr 40% der zuwendungsfähigen Kosten.
Die Differenz in der Summe über wachsende eigene Geldleistungen der beteiligten Netzwerkpartner zu finanzieren. Nach Abschluss der Förderung sollen die Partner die Organisations- und Transaktionskosten des Netzwerkes selber tragen.
Als zuwendungsfähige Kosten sind projektbezogen folgende Kostenpositionen zu nennen:
Zu den förderfähigen Komponenten der Durchführbarkeitsstudie zählen:
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials und der Erfolgsaussichten des FuE Projektes beitragen
- Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und einer summarischen Prüfung der Schutzrechtesituation
- Die Identifizierung der im Rahmen des Projektes notwendigen FuE-Arbeiten
- Ermittlung notwendiger wissenschaftlich-technischer Ressourcen sowie erforderlicher Kooperationspartner/Auftragnehmer
- Analyse/Auslotung des Marktpotenzials
Zu den Leistungen Markteinführung zählen:
- "Innovationsberatungsdienste": Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind;
- "innovationsunterstützende Dienstleistungen": Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder
- Messeauftritte“ sowie „Beratung zu Produktdesign und Vermarktung“ (unter Berücksichtigung De-minimis-Verfahren)
Als zuwendungsfähige Kosten sind projektbezogen folgende Ausgaben zu nennen:
Personalkosten
- Ausgangspunkt ist das Bruttogehalt der beteiligten Personen im Monat der Antragsstellung. Die Personalkosten sind aus den personengebunden Stundensätzen im Antragsjahr und den förderfähigen produktiven Jahresarbeitsstunden zu ermitteln. Gehaltskosten sind bis zu max. 150.000 Euro pro Person und Jahr zuwendungsfähig.
- Soweit Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber im Projekt tätig werden, dürfen hierfür nur Personaleinzelkosten von entsprechenden vergleichbaren leitenden Mitarbeitern im Projekt verrechnet werden.
- Die projektbezogenen Personenstunden sind bei den Zuwendungsempfängern mit Beginn des Projekts pro Tag mindestens innerhalb von drei Monaten von jeder am Projekt mitarbeitenden Person im Stundennachweis zu erfassen und monatlich mit Datumsangabe zu unterzeichnen.
Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte und FuE-Aufträge
- Als projektbezogene Aufträge an Dritte gelten nur Fremdleistungen. Diese sind grundsätzlich bei FuE-Projekten bis zu 25% der Personaleinzelkosten der Gesamtkosten zuwendungsfähig.
- Qualifizierte FuE-Anträge an einen Forschungspartner mit ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal verfügt, Neueinstellungen oder zeitweilige vertraglich geregelte Personalaufnahmen vorgesehen sind. Die Aufträge oder zeitweiligen Personalaufnahmen müssen jeweils mindestens 30% und zusammen höchstens 70% der Personenmonate des Projektes aufweisen.
Übrige Kosten
- Alle übrigen projektbezogenen Kosten werden für Unternehmen und Netzwerkmanagement-Einrichtungen auf maximal 100% und für Forschungseinrichtungen auf maximal 85% der Personalkosten begrenzt und damit abgegolten.
- Betroffen sind auch Kostenarten wie die Materialkosten, die Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen und Geräte sowie die Reiskosten als auch Steigerungen der Personalkosten während der Projektlaufzeit.
Nicht förderfähig sind Kosten für externe Beratungsleistungen, insbesondere Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten FuE-Projektes.
Verfahren
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder ein von ihm beauftragter Projektträger.
Anträge können nur auf amtlichem Vordruck oder mit gleichen Informationen und rechtsverbindlicher Unterschrift mittels elektronischer Medien gestellt werden.
Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Weitere Informationen
Projektträger:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon +49 30 310078-380
Fax +49 30 310078-102
zimnoSpam@vdivde-it.de