Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): FuE-Kooperationsprojekte
Ziel
Mit dem Förderprogramm sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt und dadurch ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen geleistet werden.
Empfänger
Antragsberechtigt für Kooperationsprojekte mit Unternehmen sind:
- nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation, wenn sie Kooperationspartner eines Antrag stellenden Unternehmens sind und dessen Teilprojekt gefördert wird.
- Anträge von privaten nicht wirtschaftlich tätigen Forschungseinrichtungen
sofern ihre wissenschaftliche Kompetenz durch wissenschaftliche Vorlaufforschung anerkannt ist und Leistungen der industriellen Forschung erbracht worden sind und diese über qualifiziertes wissenschaftlich-technisches FuE-Personal (mind. 10 Personen / mind. 50 % der Gesamtbeschäftigten) verfügen
- Forschungseinrichtungen, die Anträge im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit stellen, werden unabhängig von ihrer Rechtsform und Selbsteinstufung als Unternehmen behandelt.
- An den Kooperationsprojekten können zusätzlich auch nicht Antragsberechtigte Unternehmen aus dem Inland sowie Partner aus dem Ausland beteiligt werden; diese erhalten jedoch keine Förderung nach dieser Richtlinie.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und diese unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Gefördert werden FuE Kooperationsprojekte von eigenständigen Unternehmen in folgenden Varianten:
- Kooperationsprojekte mit mindestens zwei Unternehmen,
- Kooperationsprojekte mit mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung.
Art, Umfang und Höhe
Die Förderung der Unternehmen für FuE-Projekte erfolgt grundsätzlich bis zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fördersätzen, die auf die zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer maximalen Höhe von 2.300.000 Euro bezogen werden:
Unternehmensgröße | Kooperationsprojekte | Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern |
Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen | 55% | 60% |
kleine junge Unternehmen | 50% | 60% |
Kleine Unternehmen | 45% | 55% |
Mittlere Unternehmen | 40% | 50% |
Unternehmen weniger 500 Mitarbeiter | 30% | 40% |
Unternehmen weniger als 1.000 Mitarbeiter und mit min. einem Unternehmen (weniger 250 MA) kooperieren | 30% | 40% |
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zu dem geförderten FuE-Projekt ergänzende Durchführbarkeitsstudien je nach förderfähigen Komponenten für die Gesamtstudie bis zu max. 200.000 Euro und Leistungen zur Markteinführung bis zu einer Höhe von 60.000 Euro beantragen.
Zu den förderfähigen Komponenten der Durchführbarkeitsstudie zählen:
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials und der Erfolgsaussichten des FuE Projektes beitragen
- Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik
- Die Identifizierung der im Rahmen des Projektes notwendigen FuE-Arbeiten
- Ermittlung notwendiger wissenschaftlich-technischer Ressourcen sowie erforderlicher Kooperationspartner/ Auftragnehmer
Zu den Leistungen zählen:
- "Innovationsberatungsdienste": Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind;
- "innovationsunterstützende Dienstleistungen": Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder
- Messeauftritte“ sowie „Beratung zu Produktdesign und Vermarktung“ (unter Berücksichtigung De-Minimis-Verfahren)
Als zuwendungsfähige Kosten sind projektbezogen folgende Kostenpositionen zu nennen:
Personalkosten
- Ausgangspunkt ist das Bruttogehalt der beteiligten Personen im Monat der Antragsstellung. Die Personalkosten sind aus den personengebunden Stundensätzen im Antragsjahr und den förderfähigen produktiven Jahresarbeitsstunden zu ermitteln. Gehaltskosten sind bis zu max. 120.000 Euro pro Person und Jahr zuwendungsfähig.
- Soweit Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber im Projekt tätig werden, dürfen hierfür nur Personaleinzelkosten von entsprechenden vergleichbaren leitenden Mitarbeitern im Projekt verrechnet werden.
- Die projektbezogenen Personenstunden sind bei den Zuwendungsempfängern mit Beginn des Projekts pro Tag mindestens innerhalb einer Woche von jeder am Projekt mitarbeitenden Person im Stundennachweis zu erfassen und monatlich mit Datumsangabe zu unterzeichnen.
Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte und FuE-Aufträge
- Als projektbezogene Aufträge an Dritte gelten nur Fremdleistungen. Diese sind grundsätzlich bei FuE-Projekten bis zu 25% der Personaleinzelkosten der Gesamtkosten zuwendungsfähig.
- Qualifizierte FuE-Anträge an einen Forschungspartner mit ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal verfügt, Neueinstellungen oder zeitweilige vertraglich geregelte Personalaufnahmen vorgesehen sind. Die Aufträge oder zeitweiligen Personalaufnahmen müssen jeweils mindestens 30% und zusammen höchstens 70% der Personenmonate des Projektes aufweisen.
Übrige Kosten
- Alle übrigen projektbezogenen Kosten werden für Unternehmen und Netzwerkmanagement-Einrichtungen auf maximal 100% und für Forschungseinrichtungen auf maximal 85% der Personalkosten begrenzt und damit abgegolten.
- Betroffen sind auch Kostenarten wie die Materialkosten, die Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen und Geräte sowie die Reiskosten als auch Steigerungen der Personalkosten während der Projektlaufzeit.
- Nicht förderfähig sind Kosten für externe Beratungsleistungen, insbesondere Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten FuE-Projektes.
Verfahren
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder ein von ihm beauftragter Projektträger.
Anträge können nur auf amtlichem Vordruck oder mit gleichen Informationen und rechtsverbindlicher Unterschrift mittels elektronischer Medien gestellt werden.
Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Projekträger:
AiF Projekt GmbH
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin
Telefon +49 30 48163-3
E-Mail zimnoSpam@aif-projekt-gmbh.de