Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): FuE-Einzelprojekte
Ziel
Mit dem Förderprogramm sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt und dadurch ein Beitrag zum Wachstum der Unternehmen geleistet werden.
Empfänger
Antragsberechtigt sind:
a) Kleine und mittlere Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
b) Sowie weitere eigenständige mittelständische Unternehmen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland oder mit mindestens einer Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 500 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 50 Mio. € erzielen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Gefördert werden: FuE-Einzelprojekte von Unternehmen siehe a) und b)
Art, Umfang und Höhe
Die Förderung der Unternehmen für FuE-Projekte erfolgt grundsätzlich bis zu den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fördersätzen, die auf die zuwendungsfähigen Kosten für das Vorhaben von einer maximalen Höhe von 550.00 Euro bezogen werden:
Unternehmensgröße | Einzelprojekte |
kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen und kleine junge Unternehmen | 45 % |
kleine Unternehmen | 40% |
mittlere Unternehmen | 35% |
Unternehmen gemäß Buchstabe b) | 25% |
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zu dem geförderten FuE-Projekt ergänzende Leistungen für Durchführbarkeitsstudien bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro je nach förderfähigen Komponenten sowie zur Markteinführung bis zu einer maximalen Höhe von 60.000 Euro beantragen.
Zu den förderfähigen Komponenten der Durchführbarkeitsstudie zählen:
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests, die zur Bewertung und Analyse des Potenzials und der Erfolgsaussichten des FuE Projektes beitragen
- Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik
- Die Identifizierung der im Rahmen des Projektes notwendigen FuE-Arbeiten
- Ermittlung notwendiger wissenschaftlich-technischer Ressourcen sowie erforderlicher Kooperationspartner/ Auftragnehmer
Zu den Leistungen Markteinführung zählen:
- "Innovationsberatungsdienste": Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind;
- "innovationsunterstützende Dienstleistungen": Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder
- Messeauftritte“ sowie „Beratung zu Produktdesign und Vermarktung“ (unter Berücksichtigung De-Minimis-Verfahren)
Als zuwendungsfähige Kosten sind projektbezogen folgende Kostenpositionen zu nennen:
Personalkosten
- Ausgangspunkt ist das Bruttogehalt der beteiligten Personen im Monat der Antragsstellung. Die Personalkosten sind aus den personengebunden Stundensätzen im Antragsjahr und den förderfähigen produktiven Jahresarbeitsstunden zu ermitteln. Gehaltskosten sind bis zu max. 120.000 Euro pro Person und Jahr zuwendungsfähig.
- Soweit Geschäftsführer oder Unternehmensinhaber im Projekt tätig werden, dürfen hierfür nur Personaleinzelkosten von entsprechenden vergleichbaren leitenden Mitarbeitern im Projekt verrechnet werden.
- Die projektbezogenen Personenstunden sind bei den Zuwendungsempfängern mit Beginn des Projekts pro Tag mindestens innerhalb einer Woche von jeder am Projekt mitarbeitenden Person im Stundennachweis zu erfassen und monatlich mit Datumsangabe zu unterzeichnen.
Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte und FuE-Aufträge
- Als projektbezogene Aufträge an Dritte gelten nur Fremdleistungen. Diese sind grundsätzlich bei FuE-Projekten bis zu 25% der Personaleinzelkosten der Gesamtkosten zuwendungsfähig.
- Qualifizierte FuE-Anträge an einen Forschungspartner mit ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal verfügt, Neueinstellungen oder zeitweilige vertraglich geregelte Personalaufnahmen vorgesehen sind. Die Aufträge oder zeitweiligen Personalaufnahmen müssen jeweils mindestens 30% und zusammen höchstens 70% der Personenmonate des Projektes aufweisen.
Übrige Kosten
- Alle übrigen projektbezogenen Kosten werden für Unternehmen und Netzwerkmanagement-Einrichtungen auf maximal 100% und für Forschungseinrichtungen auf maximal 85% der Personalkosten begrenzt und damit abgegolten.
- Betroffen sind auch Kostenarten wie die Materialkosten, die Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen und Geräte sowie die Reiskosten als auch Steigerungen der Personalkosten während der Projektlaufzeit.
- Nicht förderfähig sind Kosten für externe Beratungsleistungen, insbesondere Beratung für die Antragstellung und Administration des geförderten FuE-Projektes.
Verfahren
Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder ein von ihm beauftragter Projektträger.
Anträge können nur auf amtlichem Vordruck oder mit gleichen Informationen und einer rechtsverbindlichen Unterschrift mittels elektronischer Medien gestellt werden.
Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Projekträger:
EURONORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Telefon 030 97003-222
E-Mail zimnoSpam@euronorm.de