WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
Ziel
Im Förderschwerpunkt "Unternehmen - Patentierung" unterstützt WIPANO Unternehmen, die erstmals ihre FuE-Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Das Programm soll helfen ein strategisches Verständnis unseres Patentsystems zu entwickeln, zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beitragen und zur Erarbeitung konkreter „Fahrpläne“ für Patentanmeldung und -verwertung anregen.
Im Förderschwerpunkt "Normung und Standardisierung" werden Unternehmen mit einer Größe von bis zu 1 000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro, sich in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv zu beteiligen
Im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ ist das Ziel der Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft. Dazu werden Projekte gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung im öffentlichen Interesse in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.
Empfänger
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlichen/technischen Berufe:
- die ausschließlich im Hauptgewerbe betrieben werden;
- mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland;
die die Kriterien der gültigen KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 erfüllen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden im Förderschwerpunkt "Unternehmen -Patentierung" folgende Leistungen:
- Modul 1 – für Patent- beziehungsweise Gebrauchsmusteranmeldung
- Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
- Stand-der-Technik-Recherche (inklusive Prüfung auf Neuheit)
- Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchsmustern
- Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchsmustern
- Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (zum Beispiel Anmeldestrategie)
Bei einer internationalen Patentanmeldung soll eine Beratung zu den entsprechenden Auslandsschutzrechten und deren Anmeldeerfordernissen erfolgen.
- Modul 2 – ist optional und kann nur abgerechnet werden, wenn Modul 1 (Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Stand der-Technik-Recherche und Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung) vollständig durchgeführt wurde.
- Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
- Marken- und Designanmeldungen
- aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
- Prototypen-Bau (keine Eigenleistung)
- Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen,
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen usw.)
- zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedomto-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche usw.)
- Patentrechtsschutzversicherung
- Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung
Gefördert werden im Förderschwerpunkt "Normung und Standardisierung" Vorhaben mit folgenden Inhalte und Zielstellungen:
- Normungsmäßige Aufbereitung und Diffusion von FuE-Ergebnissen auf nationaler (DIN/DKE), europäischer(CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene für und in die Normung
Gefördert werden im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ Projekte, die folgende Inhalte und Zielstellungen verfolgen:
- Aufbereitung und Diffusion von Forschungs- und Entwicklungsprojektergebnissen für Normungs- beziehungsweise Standardisierungsaktivitäten durch Mitwirkung auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene,
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, zum Beispiel durch die Entwicklung von Prüfnormen,
- Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen,
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur digitalen Normung oder Standardisierung.
Projektziel muss mindestens ein Normungs- oder Standardisierungsantrag auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene sein. Für eine Förderung kommen nur Vorhaben mit einem Mindestmaß an Umsetzungsbedarf in Betracht, sodass diesbezüglich anspruchsvolle und nicht lediglich geringfügige oder Kleinstvorhaben gefördert werden.
Art, Umfang und Höhe
Förderschwerpunkt "Unternehmen - Patentierung"
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 50 % anteilig finanziert werden.
Die Zuwendungssumme ist wie folgt aufgeteilt:
- Modul 1 bis zu 10 000 Euro
- Modul 2 bis zu 6 000 Euro
Förderschwerpunkt "Normung und Standardisierung"
Die Zuwendung in Höhe von maximal 45 000 Euro wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben, die bis zu 70 % anteilig finanziert werden. Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate.
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Im Rahmen der Mitarbeit in Normungs- und Standardisierungsgremien werden Reisekosten (ohne Gewährung von Tagegeld) gemäß dem Bundesreisekostengesetz anerkannt.
- Zur Abgeltung des personellen Aufwandes wird ein pauschalierter Festbetrag (Personalkostenpauschale), auch im Rahmen einer Beauftragung von externen Dritten zur Interessenvertretung in dem entsprechenden Normungs- und Standardisierungsgremium, als zuwendungsfähig anerkannt.
- Diese Pauschale beträgt pro Sitzungsteilnahme bei Präsenzsitzungen /Virtuelle Sitzungen:
- nationalen Normungsgremien - 1 000 Euro /500 Euro
- europäischen Normungsgremien -1 500 Euro /750 Euro
- internationalen Normungsgremien – 2 000 Euro / 1 000 Euro
- Diese Pauschale beträgt pro Sitzungsteilnahme bei Präsenzsitzungen /Virtuelle Sitzungen:
- Die Zuwendung für Reisekosten und Personalaufwand beträgt zusammen höchstens:
- für Teilnahme an nationaler Gremienarbeit: 5 000 Euro.
- für Teilnahme an europäischer oder internationaler Gremienarbeit: 25 000 Euro.
- Ausgaben für Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements, Normungsrecherchen maximale Fördersumme: bis zu 5 000 Euro.
- Ausgaben für die Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung bei eindeutigem Vorhabenbezug und zuordenbarer Rechnungslegung maximale Fördersumme: bis zu 10 000 Euro.
Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts ist auf 200 000 Euro beschränkt und die Laufzeit beträgt in der Regel 24 Monate.
Verfahren
Förderschwerpunkt "Unternehmen - Patentierung"
Der Zuwendungsempfänger muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit den schriftlichen Förderantrag gestellt haben. Dieser muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Name und Größe des Unternehmens, Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns und des Abschlusses, Standort des Vorhabens.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System
„easy-online“ zu nutzen. Sämtliche Antragsunterlagen sind im Original in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift per Post zu übermitteln. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Förderschwerpunkt "Normung und Standardisierung"
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichem Förderantrag. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-online“ zu benutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt, bestehend aus Projektskizze und anschließendem förmlichem Förderantrag. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formular-System „easy-online“ zu benutzen. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststrasse 34-37
10115 Berlin
Telefon: (0 30) 18 6 15-0
Internet: www.bmwk.de