Weiterbildung von Beschäftigten (Qualifizierungschancengesetz)
Ziel
Das Ziel ist, Beschäftigte dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und sich für den digitalen Wandel zu wappnen. Es soll zur Weiterbildung angeregt werden damit Beschäftigte dem zunehmend digitalisierten und automatisierten Arbeitsmarkt gewachsen sind.
Empfänger
Beschäftigte, unabhängig von Ausbildung, Alter oder Betriebsgröße
Der erworbene Berufsabschluss des Beschäftigten muss mind. vier Jahre zurück liegen.
Der Arbeitgeber muss finanziell an der Weiterbildung beteiligt sein.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Weiterbildungen, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Daneben wird je nach Unternehmensgröße ein Lohnkostenzuschuss gezahlt, wenn die Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freigestellt werden.
Die zu fördernde Weiterbildung und die durchführende Bildungseinrichtung müssen zugelassen sein.
Eine Weiterbildung muss mind. vier Wochen (160 Stunden) dauern und außerhalb des Unternehmens durchgeführt werden.
Weiterbildungen, in denen Fähigkeiten für die aktuelle Position des Arbeitnehmers vermittelt werden, können nicht gefördert werden. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in dem Weiterbildungsangebot vermittelt werden, müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Art, Umfang und Höhe
Gefördert wird die Weiterbildung an sich und bei Kleinunternehmen zusätzlich die Lohnfortzahlung. Es ergibt sich folgende Staffelung des Zuschusses:
- Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:
Kostenübernahme für die komplette Weiterbildung und Lohnfortzahlung zu 75 % - Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten:
50 % der Weiterbildungskosten - Unternehmen mit 250 bis 2500 Beschäftigten:
25 % der Weiterbildungskosten - Unternehmen mit mehr als 2500 Beschäftigten:
15 % der Weiterbildungskosten
besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Weiterbildung kann der Zuschuss auf 20 % erhöht werden.
Verfahren
Die Agentur für Arbeit muss jede Weiterbildung genehmigen und gibt dann einen Bildungsgutschein aus, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.
Informationen
Weitere Informationen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.