Weiterbildung von Beschäftigten (Qualifizierungschancengesetz)
Ziel
Förderung der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte
Das Ziel dieses Programms ist es, allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Alter oder der Unternehmensgröße den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Es richtet sich insbesondere an jene, die vom digitalen oder allgemeinen Strukturwandel betroffen sind oder in sogenannten Engpassberufen mit Fachkräftemangel tätig sind.
Damit soll die berufliche Anpassungsfähigkeit gefördert und die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt gestärkt werden.
Durch das Qualifizierungsgeld können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Arbeitsplätze sichern, wenn in ihrem Betrieb strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe bestehen.
Empfänger
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, unabhängig von Ausbildung, Alter oder Betriebsgröße
Der erworbene Berufsabschluss des Beschäftigten muss mind. zweiJahre zurückliegen.
Gegenstand der Förderung
- Die zu fördernde Qualifizierungsmaßnahme und die durchführende Bildungseinrichtung müssen nach AZAV zertifiziert sein.
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mind. 121 Stunden (die Maßnahme kann schrittweise absolviert werden)
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
- Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse des Betriebes angepasst und in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
- Bei den Mitarbeitern muss es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigte handeln.
- Bei Beschäftigten, die an der Maßnahme teilnehmen, muss der Berufsabschluss länger als zwei Jahre zurückliegen.
Art, Umfang und Höhe
Gefördert werden Weiterbildungen, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Daneben wird je nach Unternehmensgröße ein Lohnkostenzuschuss gezahlt, wenn die Beschäftigten während der Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freigestellt werden.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten:
100 % der Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlung zu 75 % - Unternehmen mit 50 - 499 Beschäftigten:
50 %* der Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlung zu 50 % - Unternehmen ab 500 Beschäftigte
25 Prozent der Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlung zu 25 %
- *bis zu 100 % bei Beschäftigten ab 45 Jahre oder Schwerbehinderte in Betrieben
Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Weiterbildung kann der Zuschuss auf 5 % erhöht werden.
Verfahren
Die Agentur für Arbeit muss jede Weiterbildung genehmigen und gibt dann einen Bildungsgutschein aus, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.
Informationen
Weitere Informationen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.
Förderung der beruflichen Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit