Verbesserung der touristischen Schifffahrt
Ziel
Verbesserung der touristischen Schifffahrt mittels Förderung der Fahrgastschifffahrt auf Gewässern gemäß Sächsischer Schifffahrtsverordnung
Empfänger
Unternehmen, soweit sie Eigentümer der Fahrgastschiffe oder Fähren sind oder werden
Anträge können auch von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zusammenschlüssen und Vereinen gestellt werden
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind die Umrüstung, Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen oder Fähren auf Gewässern nach Anlage 2 Nr. 1 und Nr. 2 des Sächsisches Wassergesetzes
Nicht förderfähig sind
- Planungs- und Projektierungsleistungen
- Ausgaben für Abnahmen oder Genehmigungen
- Investitionsvorbereitende Maßnahmen (Studien)
- Aufwendungen für den Betrieb der Infrastruktur
- Eigenleistungen
Das Vorhaben muss der Verbesserung oder Aufrechterhaltung der Fahrgastschifffahrt im Freistaat Sachsen dienen.
Die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen müssen berücksichtigt werden. Den Anforderungen der Barrierefreiheit soll möglichst weitreichend entsprochen werden.
Art, Umfang und Höhe
nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Nicht zuwendungsfähig sind
- Leistungen, die vor der Antragstellung erbracht wurden
- Umsatzsteuerbeträge
- Finanzierungsausgaben
- Ausgaben für Verwaltung und Marketing
Zweckbindung:
bei Ersatz- und Neubeschaffungen gemäß aktueller AfA-Tabellen
bei Umrüstung grundsätzlich 10 Jahre
Verfahren
Bewilligungsbehörde ist das
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Stauffenbergallee 24 in 1099 Dresden
Tel.: 0351 81390
E-Mail: poststelle@lasuv.sachsen.de
Internet: Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Informationen
Die Förderrichtlinie zum Nachlesen finden Sie bei REVOSax
Kontakt zur Bewilligungsbehörde - Landesamt für Straßenbau- und Verkehr