Sachsenkredit "Gründen und Wachsen"
Ziel
Die Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen für das Programm SAB Sachsenkredit "Gründen und Wachsen" sind aufgrund der
erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Hausbanken sowie hoher Nachfrage vorzeitig ausgeschöpft.
Ab sofort können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Förderung des Gründungs- und Wachstumsgeschehens im sächsischen Mittelstand mittels Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel.
Empfänger
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründer
- Angehörige der Freien Berufe
- kleinst, kleine und mittlere Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Sitz in Sachsen.
Die Gründung muss auf Dauer angelegt und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein.
Fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit muss vorhanden sein.
Ausgeschlossen sind
- Kommanditisten, stille Gesellschafter
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
Gegenstand der Förderung
Das Investitionsdarlehen kann beantragt werden für:
- Ausbau oder Festigung der selbstständigen Existenz
- Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung von mind. 10 %
- Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb von Vermögenswerten
förderfähig sind auf Grundlage der aktivierungsfähigen Kosten des Sachanlagevermögens:
- Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und -gebäuden
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen und Fahrzeugen (außer Pkw, die nur dem Geschäftszweck dienen)
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- immaterielle Investitionen (z. B. Patente, Lizenzen), die zu Marktkonditionen erworben und mind. drei Jahre aktiviert werden
Investitionsdarlehen zur Digitalisierung
- investive Kosten für Digitalisierungsvorhaben gemäß den
Kriterien für Digitalisierungsvorhaben
Das Betriebsmitteldarlehen kann beantragt werden für:
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Nicht förderfähig sind:
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen
- Energieerzeugungsanlagen
- Fahrzeuge für den Straßengütertransport
- betrieblich genutzte Fahrzeuge, außer ohne Straßenzulassung für innerbetriebliche Prozesse
- In-Sich-Geschäfte
- Mehrwertsteuerbeiträge (außer bei nicht Vorliegen der Vorsteuerabzugsberechtigung)
- Share Deals
- Leasinggüter
- Finanzinvestitionen
- Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung
- Treuhandkonstruktionen oder stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
Das Projekt muss finanziell tragfähig sein.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich.
Art, Umfang und Höhe
Gewährung als privatrechtliches Darlehen mit Zuwendungen in Form von Tilgungszuschüssen.
Darlehenshöhe | 20 TEUR bis 5 Mio. EUR je Vorhaben |
Laufzeit | Investitionsdarlehen |
Zins | anhand risikogerechten Zinssystems |
Tilgung | Investitionsdarlehen |
Sondertilgung | gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung |
Tilgungszuschuss | Laufzeitverkürzende Gutschrift auf Darlehensrestkapital |
Sicherheiten | banküblich |
Verfahren
Anträge sind über die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank (SAB) vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.