Rettung und Umstrukturierung (RuB)
Ziel
Konsolidierung bzw. Sanierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zum Erhalt von Standorten, Know-how und Arbeitsplätzen in Sachsen.
Empfänger
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase (i. d. R. bis mind. 3 Jahre nach Gründung)
- Unternehmen die bereits entsprechende Beihilfen erhalten haben
- Freiberufler
- Unternehmen im Stahlsektor, der Kohleindustrie sowie mit anderen sektoralen Beschränkungen
Gegenstand der Förderung
- vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
Folgende Kosten sind förderfähig:
Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, z. B. für Wareneinkauf und Personal - Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
Folgende Kosten sind förderfähig:
zusätzlich zu den Umstrukturierungskosten z. B. Vergleiche mit Lieferanten, Kosten der Schließung von Teilbereichen, Umstellung von Betriebsabläufen
Folgende Kosten sind nicht förderfähig:
- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Art, Umfang und Höhe
Die Beihilfen werden als Darlehen ausgereicht.
- Kreditbetrag
mind. 20.000 € und max. 500.000 € - Zinssatz
Festzinssatz - Laufzeit
zu 1. max. 6 Monate, dann i. d. R. endfällig
zu 2. max. 60 Monate mit monatl. Tilgung - Sicherheiten
persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung); weiterhin freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
Verfahren
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen.
Ein Gespräch mit dem Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wird empfohlen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.