Regionales Wachstum
Ziel
Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen in den Landkreisen des Freistaates Sachsen gegeben werden und Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Empfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe
- In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau dürfen nur kleine Unternehmen einen Antrag stellen.
- In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und der Stadt Chemnitz können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden.
- Förderfähig sind die Branchen gemäß der Anlagen 1 und 2 der Richtlinie
Ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen an denen Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen Anteile halten
- Antragsteller mit Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig
- Unternehmen, die einer in der Anlage 2 aufgeführten Branchen zugeordnet werden und die zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Vorhaben durchführen, für das sie eine Zuwendung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erhalten haben, oder sich mit einem solchen Vorhaben noch in der Mittelbindefrist befinden
- Franchisenehmer (sofern es mehr als 150 verbundene Unternehmen laut Franchisekonzept sind)
- Vorhaben in Ladengeschäfte mit einer Nettoverkaufsfläche von mehr als 1.200 qm
- Einrichtungen und Maßnahmen im Sinne des Sächsischen Kulturraumfördergesetzes
Gegenstand der Förderung
Förderung von:
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Vorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
- Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind
Förderfähige Investitionsvorhaben:
Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es mit einer Steigerung der betrieblichen
Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbunden ist.
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung Angebot/Umsatz)
- Verbesserung der Angebotsqualität (zum Beispiel höhere Wertigkeit des Leistungs- beziehungsweise Warenangebots, Spezialisierung, Verbesserung des Kundennutzens/-erlebniswertes)
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses (Prozessoptimierung)
- Erweiterung/Änderung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
Nicht gefördert werden:
- Grundstückserwerb
- Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
- Anschaffungs-, Herstellungs- oder Nachrüstkosten für Fahrzeuge
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- geringwertige Wirtschaftsgüter
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
- Wirtschaftsgüter mit Sale-and-Rent-back-Vertrag oder Sale-and-lease-back-Vertrag
- Wirtschaftsgüter, die dazu dienen, Dritten im Rahmen eines Mietverhältnisses überlassen zu werden
- Erwerb von Geschäftsanteilen oder Beteiligungen
- Planungsleistungen, Bodenuntersuchungen, sonstige vorbereitende Maßnahmen
- Gebühren und Finanzierungskosten aller Art
- Umsatzsteuer
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Investitionsvolumen muss mind 20.000,00 € betragen
- Bei Unternehmen, die einer in der Anlage 2 aufgeführten Branchen zugeordnet werden,
muss der Investitionsbetrag unterhalb einer Höhe von 50.000,00 € liegen - Das Vorhaben ist innerhalb von 36 Monaten durchzuführen
- das beantragte Vorhaben muss einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit leisten
- Vorhandene Arbeitsplätze müssen mindestens drei Jahre nach Projektende erhalten und besetzt bleiben
- Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.
- Erfüllen des Abschreibungskriteriums (Investitionsbetrag mind. 50 % der durchschnittlichen Abschreibung der letzten drei Jahre)
- Der Zuwendungsempfänger muss mindestens 25 % der Ausgaben aus beihilfefreien Eigen- oder Fremdmitteln finanzieren
Art, Umfang und Höhe
Die Gewährung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezogen auf die förderfähigen Kosten.
Höhe der Zuwendung:
- in den Regionalfördergebieten der Landkreise Nordsachsen und Leipzig
35 % kleine Unternehmen
25 % mittlere Unternehmen
- außerhalb Regionalfördergebiete der Landkreise Nordsachsen und Leipzig
bis zu 20 % kleine Unternehmen
bis zu 10 % mittlere Unternehmen
- erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe können in den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig bis zu 70 % gefördert werden
Eine Übersicht zu den sächsischen Fördergebieten ist auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht.
Verfahren
Anträge sind direkt bei der Sächsischen Aufbaubank vor Beginn des Vorhabens über das Förderportal zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.