Projektförderung Kulturstiftung
Ziel
Förderung bedeutsamer Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen.
Empfänger
Potentiell jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen. Die Vorhaben sind in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren.
Gegenstand der Förderung
Für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni realisiert werden sollen, kann bis zum 1. September des Vorjahres ein Förderantrag gestellt werden. Diese Frist gilt auch für Projekte, die zwar erst im zweiten Halbjahr stattfinden, aber nachweislich eine längere Vorbereitungszeit benötigen (z. B. Festivals, Großveranstaltungen, Filmproduktionen) bzw. ganzjährig stattfinden (z. B. Veranstaltungs- und Konzertreihen, Workshops). Für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember stattfinden sollen, endet die Frist am 1. März desselben Jahres.
Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.
Art, Umfang und Höhe
Die Kulturstiftung fördert in der Regel maximal 50 % der Gesamtausgaben eines Projektes bei mind. 5 % Eigenanteil an den Gesamtausgaben. Mögliche Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Verfahren
Anträge können online sechs Wochen vor Abgabeschluss gestellt werden.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen.