Projektförderung der Deutsche-Bundesstiftung-Umwelt (DBU)
Ziel
Förderung von Umweltprojekten aus den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz. Das Projekt soll innovativ, modellhaft und zu einer konkreten Umweltentlastung führen.
Empfänger
(1) Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wobei im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden (Mittelstandspriorität). Für die Definition der kleinen und mittleren Unternehmen gilt die jeweils gültige Empfehlung der Europäischen Kommission.
(2) Der Bewilligungsempfänger muss über die für die Projektdurchführung erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten verfügen.
(3) Auf die Gewährung der Fördermittel besteht kein Anspruch.
(4) Soweit sich aus erfolgter Bewilligung Ansprüche ergeben, sind diese weder abtretbar noch pfändbar.
Gegenstand der Förderung
1. Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln
2. Nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
3. Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender Konsumgüter
4. Klima- und ressourcenschonendes Bauen
5. Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
6. Erneuerbare Energie, Energieeinsparung und -effizienz
7. Ressourceneffizienz durch innovative Produktionsprozesse, Werkstoffe und Oberflächentechnologien
8. Kreislaufführung und effiziente Nutzung von umweltkritischen Metallen und mineralischen Reststoffen
9. Reduktion von Emissionen reaktiver Stickstoffverbindungen in die Umweltkompartimente
10. Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
11. Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
12. Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
Art, Umfang und Höhe
Art
(1) Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.
(2) Der Zuschuss kann als Projektförderung in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden.
(3) In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung zweckgebunden als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen.
(4) Die Förderung erfolgt in der Regel auf Basis der gesamten Projektkosten unter Gewährung eines pauschalen Gemeinkostenzuschlags (Förderung auf Kostenbasis). Der Fördermittelempfänger hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen.
(5) Bei Hochschulen sowie öffentlichrechtlichen Einrichtungen mit staatlicher Grundfinanzierung ist eine Förderung auf Ausgabenbasis möglich. Die Projektkosten werden in diesem Fall auf Basis der nicht bereits grundfinanzierten projektbezogenen Ausgaben ermittelt. Die Förderung kann bis zu 100 % der Projektkosten betragen.
Umfang
(1) Der Zuschuss kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Bei Kooperationsprojekten wird jeder Kooperationspartner hinsichtlich der Art und der Höhe der Förderung einzeln betrachtet. Für die Höhe der Förderung von Unternehmen bilden die jeweils geltenden beihilferechtlichen Regelungen des Europarechts Obergrenzen.
(2) Die Art und der maximale Umfang der Förderung ergeben sich aus dem Bewilligungsschreiben. Im Fall der Anteilsfinanzierung reduzieren sich Förderbetrag und Eigenanteil grundsätzlich im gleichen Verhältnis, wenn sich die förderfähigen Projektkosten im Projektverlauf verringern.
(3) Die abschließende Höhe der Förderung ist generell durch den im Rahmen der Projektabrechnung nachzuweisenden tatsächlichen Finanzierungsbedarf begrenzt. Dieser ergibt sich aus den im Projektverlauf konkret entstandenen Projektkosten abzüglich der erzielten projektbezogenen Einnahmen (z. B. Förderung Dritter, Sponsoring, Tagungseinnahmen) und der bezogenen geldwerten Leistungen (z. B. ehrenamtliche Arbeit).
(4) Bei Förderung in Form eines Darlehens oder einer Bürgschaft werden die Bedingungen im Einzelfall im Bewilligungsschreiben festgesetzt.
(5) Bei Darlehensgewährung kann die DBU aus wichtigem Grund (z. B. Nichterreichung eines mit dem Projekt verfolgten Ziels) auf die Rückgewähr verzichten.
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Eine Förderung bereits begonnener Projekte findet grundsätzlich nicht statt. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn kann ausnahmsweise auf Antrag zugelassen werden. Der Antrag ist zu begründen.
Institutionelle oder Mehrfachförderung
(1) Eine institutionelle Förderung findet nicht statt.
(2) Mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Projekte sollen in der Regel nicht gefördert werden. In begründeten Fällen kann eine Kumulation zugelassen werden.
Verfahren
1. Projektskizze
(1) Es besteht die Möglichkeit, vor einer Antragstellung eine Kurzbeschreibung des Projektes bei der Geschäftsstelle der DBU einzureichen (Projektskizze).
(2) Bei positiver Bewertung der Projektskizze wird der Antragsteller durch die Geschäftsstelle der DBU zur konkreten Antragstellung aufgefordert.
2. Projektantrag
(1) Anträge auf Förderung sind an die Geschäftsstelle der DBU zu richten. Sie müssen mindestens Angaben enthalten über: • den Bewilligungsempfänger, • Gegenstand und Zielsetzung des Projektes, • den Stand des Wissens/der Technik, • die voraussichtlichen Kosten des Projektes, • den nach Kostenarten gegliederten Kostenplan, • die Art der Finanzierung, • den Finanzierungsplan, • Art und Umfang der Durchführung, • Beginn und Dauer des Projektes, • die Weiterführung des Projektes, • Finanzierungshilfen aus anderen Förderprogrammen.
(2) Die DBU kann sich zur Beurteilung der Projektanträge auch externer Gutachter bedienen. Die Gutachter werden zur vertraulichen Behandlung der Projektanträge verpflichtet. Antragsteller, die bestimmte Gutachter nicht eingeschaltet sehen möchten, teilen dies der Geschäftsstelle der DBU mit. Die Projektanträge und alle weiteren notwendigen Informationen können auch in elektronischer Form an die Gutachter weitergegeben werden.
(3) Projektanträge und -skizzen sowie alle dem Datenschutzrecht unterliegenden Informationen werden von der DBU vertraulich behandelt. 32 Verfahrensbestimmungen
(4) Weitere Hinweise zur Antragstellung sind im Internetauftritt der DBU unter www.dbu.de zielgruppenspezifisch abrufbar.
Informationen
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Telefon: 0541 9633-0