Mittelstandsrichtlinie - Umweltmanagement
Ziel
Die Förderung soll Unternehmen bei der Anforderung umweltgerechten Wirtschaftens unterstützen. Der schonende und effektive Umgang mit natürlichen Ressourcen kann Kosten senken, der Risikovorsorge dienen und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.
Empfänger
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Dazu zählen das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründer, bei Gruppenprojekten auch Kammern, Kommunen und Landkreise.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Beratungen, Coachings, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen:
- Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung,
- Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) und Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC),
- Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1,
- Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB), DLG-Nachhaltigkeitsstandard),
- Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren kleinen und mittleren Unternehmen zur Einführung und Weiterent-wicklung von Umweltmanagementsystemen (insbesondere Öko-profit, QuB, GLG-Nachhaltigkeitsstandard)
Zuwendungsfähig ist das Nettohonorar des Beraters und im Falle der Einschaltung eines Qualitätssicherers zusätzlich die Ausgaben für die Qualitätssicherung pro Tag.
Zuwendungsfähig sind zudem Ausgaben für eine erstmalige Validierung/Zertifizierung. Die Validierung oder Zertifizierung darf nicht durch das Unternehmen erfolgen, das bereits die Beratung durchgeführt hat.
Beratungen mit weniger als 5 Tagewerken sind nicht zuwendungsfähig, ebenso Ausgaben für Umsatzsteuer, Fahrten, Übernachtungen und sonstige Auslagen.
Art, Umfang und Höhe
Konditionen | Details |
---|---|
Art der Förderung | Zuschuss, Anteilsfinanzierung |
Höhe | bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Direktverfahren bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einschaltung eines Qualitätssicherers |
Höchstbetrag | Beratungen zu Validierung/Zertifizierung: Energieberatungen, Beratungen zur Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes: Gruppenprojekte: |
Verfahren
Verfahrensablauf
Vor Stellung eines Förderantrages bei der SAB kann die Inanspruchnahme einer (kostenfreien) Erstberatung bei der zuständigen Kammer sinnvoll sein.
Ihr Vorhaben unterstützend, können Sie einen Qualitätssicherer (PDF, 102 kB) einschalten. Dieser beauftragt im Einverständnis mit Ihnen einen geeigneten Berater. Darüber hinaus kontrolliert der Qualitätssicherer die Qualität, den Umfang sowie die Wirkung der Beratung.
Frist/Dauer
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der SAB gestellt werden. Bei geplanten Ausgaben von weniger als 100.000 Euro gilt: Mit dem Vorhaben darf nach Antragseingang (Datum Posteingang bei SAB) begonnen werden. Bei geplanten Ausgaben ab 100.000 Euro gilt: Mit dem Vorhaben darf erst nach schriftlicher Genehmigung durch die SAB oder nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss eines zum Projekt gehörenden Liefer- oder Leistungsauftrages, insbesondere der Abschluss eines Beratervertrages. Bei Verletzung des Vorhabensbeginns ist eine Förderung ausgeschlossen.
Beratungen/Coachings sollen innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden.
Informationen
Sächsische Aufbaubank
Pirnaische Str. 9
01054 Dresden
Telefon: 0351 4910-4910
Weitere Förderdetails