Mittelstandsförderprogramm Stadt Leipzig
Ziel
Das Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig richtet sich zum einen an den vorhandenen Unternehmensbestand, soll aber auch Impulse für Unternehmensgründungen und Ansiedlungen geben. Zur Umsetzung praktikabler, Erfolg versprechender Lösungen werden kleine und mittlere Leipziger Unternehmen dann finanziell unterstützt, wenn ihre Kapazitäten einfach nicht ausreichen. Die Unternehmen sollen vor allem durch innovations- und technologieorientierte Projektförderung befähigt werden, die eigenen Potenziale besser zu nutzen und die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
Empfänger
Kleinst, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte oder beabsichtigter Betriebsstätte in Leipzig.
Es sind die Branchenausschlüsse zu beachten.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden konkrete Projekte, die Unternehmen helfen
- neue Waren/Dienstleistungen zu entwickeln und einzuführen,
- ihre Prozesse zu modernisieren
- neue Märkte außerhalb Leipzigs zu erschließen
- ihre Betriebsstätte oder Produktionskapazitäten in Leipzig zu erweitern
Die Förderung umfasst die vier Maßnahmen:
- Nachhaltiges Wachstum
- Gründungsförderung
für kleinste, klein und mittlere Unternehmen im Haupterwerb mit Hauptsitz in Leipzig des verarbeitenden Gewerbes, des produzierenden Handwerks und technologie- und wissensorientierter Dienstleistungen, bis max. drei Jahre nach Gründung
gefördert wird der erste sozialversicherungspflichtige Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigten, der erste gewerbliche Mietvertrag, das erste Corporate Design und die erste Produktzertifizierung - Unternehmen sichern in Krisensituationen und bei der Nachfolge
Zusätzlich gefördert werden konkrete Projekte, die Unternehmen umsetzen, um unter den besonderen Bedingungen der Krise arbeitsfähig zu bleiben, wieder zu werden oder neues, weniger krisenanfälliges Geschäft in Leipzig zu generieren.
Förderfähig sind außerdem Projekte, die Unternehmen helfen, die Kapitalstruktur (Eigentümer, Fremdfinanzierung) unternehmenserhaltend zu verändern. - Prämie für innovative Gründer
technologisch-innovativ, kreativ-innovativ, wirtschaftlich-innovativ
Gründung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen - Meistergründungsprämie
erstmalige Selbständigkeit durch Gründung oder Übernahme eines tragfähigen zulassungspflichtigen Handwerkbetriebes in der Stadt Leipzig - Clusterförderung
Projekte zur Entwicklung und Weiterentwicklung der Wirtschaftscluster, der Industrieunternehmen oder Tourismuswirtschaft
Steigerung der überregionalen Wettbewerbsfähigkeit in den Clustern der Stadt Leipzig ; Sichtbarkeit des Wirtschaftsstandortes national und international erhöhen - Energie jetzt sparen
Beschleunigung der Umstellung/Modernisierung von Heizung, Warmwasserbereitung, Stromversorgung und von energieintensiven Produktionsbereichen, um eine signifikante Energieeinsparung zu erreichen
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn für denselben Verwendungszweck bereits andere öffentliche Mittel der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder des Freistaates Sachsen in Anspruch genommen werden.
Art, Umfang und Höhe
Die Förderung erfolgt als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss für zuwendungsfähige Ausgaben oder als einmalige Prämie in folgenden Höhen nach Maßnahme untergliedert
Nachhaltiges Wachstum
Regelfördersatz 30 %, Höchstfördersatz 60 %
die zuwendungsfähige Ausgaben müssen mind. 3 T€ betragen
Gründungsförderung
Regelfördersatz 30 %, Höchstfördersatz 60 %
max. 5 T€, bei Unternehmen aus einer Hochtechnologiebranche max. 10 T€
Unternehmen sichern in Krisensituationen und bei der Nachfolge
Regelfördersatz 30 %, Höchstfördersatz 80 %
Dient das Projekt der Anpassung des Geschäftsmodells infolge der Corona-Krise werden als Regelfördersatz 40 % der zuwendungsfähigen Projektkosten gewährt.
Innovative Gründer
einmalige Prämie von 4 T€
Meistergründungsprämie
einmalige Prämie 2,5 T€
Clusterförderung
Regelfördersatz 50 %, Höchstfördersatz 70 %
zuwendungsfähige Ausgaben müssen mind. 2,5 T€ betragen
Energie jetzt sparen
Regelfördersatz 30 %
Förderhöchstbeträge nach Unternehmensgröße gestaffelt
zuwendungsfähige Ausgaben müssen mind. 10 T€ betragen
Zuwendungsfähige Ausgaben sind eindeutig dem Projekt zuordenbare Sachkosten, Personalkosten und Investitionen. Ersatzinvestitionen und Homepages sind nicht förderfähig.
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Leipzig. Eine Vorberatung wird empfohlen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Leipzig.
Stadt Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 – 6, 04109 Leipzig
E-Mail: wirtschaftnoSpam@leipzig.de
Telefon: 0341 123-5885
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.