Mikrodarlehen
Ziel
Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für Gründungsvorhaben und junge Unternehmen.
Förderung der Aufnahme bzw. der Festigung einer wirtschaftlich tragfähigen selbständigen Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und zum Haupterwerb des Antragstellers führt (= auch Aufnahme einer Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter bzw. Erwerb einer Beteiligung durch Erwerb Gesellschafteranteils von mehr als 25 %) in Form eines Darlehens für betrieblich bedingte Investitionen und Betriebsmittel.
Empfänger
Kleinstunternehmen während der dreijährigen Existenzgründungsphase sowie junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung (Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter, max. 2 Mio. € Jahresumsatz oder max. 2 Mio. Jahresbilanzsumme).
Erneute Gründung oder erneute Aufnahme Selbständigkeit "Zweite Chance"
Übernahme eines Unternehmens durch Unternehmensnachfolge
Folgende Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen:
Tätigkeiten, die sich auf die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waren nach Anhang I des EG-Vertrages (Landwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung) beziehen, exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden, die Sektoren Steinkohlebergbau und der Fahrzeugerwerb im Straßengütertransport
Außerdem Anwälte, Notar, Makler, Wirtschafts-/Buchprüfer, rechts-/steuer- und wirtschaftsberatende Berufe, Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte, Finanz- und Immobiliendienstleister, Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel, Tankstellen
Gegenstand der Förderung
Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen
Art, Umfang und Höhe
zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen als Anteilsfinanzierung von Investitions- und Betriebsmittelbedarf
Kreditbetrag | max. 30 T€, mindestens 5 T€ 20 % Eigenanteil |
Zinssatz | 2,0 % |
Laufzeit | 5 Jahre, bis 1 Jahr tilgungsfrei |
Sicherheiten | persönliche Haftung, bei mehreren Antragstellern gesamtschuldnerische Haftung |
Auszahlung | zu 100 % in einer Summe |
Rückzahlung | vorzeitige Tilgung möglich keine Vorfälligkeitsentschädigung |
Der Abruf muss innerhalb der ersten 6 Wochen nach Abschluss des Darlehens erfolgen!
Verfahren
direkt an die SAB – Sächsische Aufbaubank vor Beginn, d. h. kein Hausbankenverfahren
Erst nach Erhalt des Darlehensangebotes beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Diese Zustimmung der SAB ist jedoch keine Kreditzusage!
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.