Messeförderprogramm für junge innovative Unternehmen
Ziel
Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgewählten internationalen Messen in Deutschland, um den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstützen.
Empfänger
Rechtlich selbstständige junge innovative Unternehmen die
- ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- die jeweils gültige EU-Definition für ein kleines Unternehmen (50 Mitarbeiter und Jahresbilanzsumme oder Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. EUR) erfüllen
- und jünger als 10 Jahre sind.
Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen der Unternehmen müssen neuentwickelt oder wesentlich verbessert sein.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsständen, die von den Messeveranstaltern auf ausgewählten internationalen Messen in Deutschland organisiert werden.
zur Übersicht der förderfähigen Messen (AUMA Verband der Deutschen Messewirtschaft)
Art, Umfang und Höhe
60 %iger Zuschuss für die ersten zwei Messeteilnahmen
50 %iger Zuschuss ab der dritten Messeteilnahme
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes.
Die Zuwendung wird bis zu einer Gesamtsumme von max. 7.500 Euro gewährt.
Verfahren
Der Aussteller meldet sich spätestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme an der geförderten Messe an.Gleichzeitig hat der Aussteller einen Bewilligungsantrag zur Förderung der Messeteilnahme beim BAFA einzureichen.
Informationen
Die Antragsunterlagen, die Richtlinie über die Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland sowie die aktuelle Übersicht der förderfähigen Veranstaltungen können Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufen.
Informationen zum Thema Messe finden Sie auch auf unserer Internetseite.