MBG Gründung und Nachfolge
Ziel
Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen in Sachsen mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen.
Empfänger
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Es werden die fachlichen, kaufmännischen Qualifikation des Unternehmers und ein erfolg-versprechendes, tragfähiges Unternehmenskonzept vorausgesetzt.
Gegenstand der Förderung
Möglich sind stille Beteiligungen oder eine Kombination aus stiller und direkter Beteiligung für:
- Mitfinanzierung der Gründungskosten bzw. Festigungskosten,
- Investitionen und
- erstes Warenlager
- Mitfinanzierung der im Rahmen einer Betriebsübernahme oder einer tätigen Beteiligungen entstehenden Kosten
Art, Umfang und Höhe
- Beteiligungsbetrag
25 T€ bis 1 Mio. €
im Einzelfall darüber; orientiert sich u. a. am Eigenkapitaleinsatz - Entgelt
Bearbeitungsgebühr 1 %
Festes Entgelt: im 1. – 3. Jahr 6,75 % p. a.; ab dem 4. Jahr ab 8,4 % p. a.
gewinnabhängiges Entgelt: im 1. – 3. Jahr 1 % p. a.; ab dem 4. Jahr 1 - 3 % % p. a.
in der Regel individuelle Vereinbarung einer Mehrerlösklausel - Laufzeit
in der Regel 10 Jahre
Verfahren
Anträge sind über die Hausbank oder direkt an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der MBG.
Die MBG ist monatlich zum Sprechtag in der IHK zu Leipzig. Die Terminübersicht finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.