Marktstrukturverbesserung
Ziel
Das Land Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsqualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen. Darüber hinaus soll die ressourcensparende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen unterstützt werden.
Empfänger
Antragsberechtigt sind:
- Erzeugerzusammenschlüsse mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die Kriterien der KMU-Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen,
sowie bei Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zusätzlich
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt und die weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. EUR erzielen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden:
- die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen sowie
- Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Voraussetzungen:
Die Förderung der Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen ist nur möglich, wenn im jeweiligen Erzeugnisbereich bislang kein entsprechender Erzeugerzusammenschluss im Freistaat Sachsen besteht. Der Zusammenschluss muss auf Dauer, mindestens aber für fünf Jahre, angelegt sein.
Investitionen müssen im Freistaat Sachsen getätigt werden.
Bei Investitionsvorhaben müssen Unternehmen nach Abschluss der Maßnahme in der Regel über fünf Jahre den Nachweis erbringen, dass mindestens 40% der Aufnahmekapazität über Lieferverträge zu regionalen Erzeugern gesichert wird.
Art, Umfang und Höhe
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Förderung der Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen erfolgt degressiv von maximal 60% bis maximal 20% der zuwendungsfähigen Kosten über fünf Jahre. Sie darf den Gesamtbetrag von 400.000 EUR und einen jährlichen Betrag von 100.000 EUR nicht übersteigen.
Die Höhe der Investitionsförderung richtet sich nach dem Antragsteller und der Art der Maßnahme. Sie kann bis zu 35% der zuwendungsfähigen Aufwendungen betragen.
Investitionen von Unternehmen müssen ein Volumen von mindestens 30.000 EUR je Antrag haben. Für Investitionen in den Sektor ökologische Produkte beträgt das Mindestinvestitionsvolumen 10.000 EUR.
Verfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formgebunden zu richten an die
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: http://www.sab.sachsen.de
Informationen
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.