Markteinführungsdarlehen (MEP-D)
Ziel
Knappe finanzielle Ressourcen sind ein wesentliches Hemmnis für die Realisierung innovativer Ideen. Mit einem Darlehen in der Marktbearbeitungsphase (Darlehensförderung) soll die Innovationskraft der KMU unterstützt werden.
Empfänger
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU); Angehörige der freien Berufe und Existenzgründer
Gegenstand der Förderung
Mit dem Darlehen werden Projekte zur Markteinführung von neuen und weiter entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovationen beruhen, gefördert.
Die Gewährung eines Darlehens setzt voraus, dass die Markteinführung des Produkts vor der Antragstellung erst max. 6 Monate zurückliegt.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sind durch innovative Ideen aus eigene oder fremde Dienstleistungen entstanden
- Besitz der zugehörigen Nutzungsrechte bzw. gewerblichen Schutzrechte
- Beschreibung und Nachweis der Neuheit des Produktes, der Dienstleistung oder des Verfahrens
Markteinführungsplanung mit Tragfähigkeitsnachweis für das Unternehmen
Art, Umfang und Höhe
Marktbearbeitungsphase (Darlehensförderung):
Es handelt sich um ein Darlehen von mind. 30.000 € und max. 500.000 € für bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben für KMU(= 20 % beihilfefreie Eigenfinanzierung), nachrangiges Darlehen von 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für junge kleine und Kleinstunternehmen.
Die Laufzeit beträgt max. 36 Monate.
Verfahren
Das Darlehen wird direkt bei der SAB beantragt.
Hinweis
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.