Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II
Ziel
Überwindung bzw. Reduzierung der Hilfebedürftigkeit
Gefördert werden kann die Neuanschaffung von Sachgütern. Eine Übernahme von Kosten der Finanzierung von bereits in der Vergangenheit erworbenen Gütern scheidet dagegen aus. Ausgeschlossen ist auch die Übernahme laufender Betriebskosten.
§ 16c Abs. 2 SGB II ergänzt die auf die Beschaffung von Sachgütern beschränkte Förderung mit Darlehen und Zuschüssen um die Möglichkeit, leistungsberechtigte Selbständige im Hinblick auf die Erhaltung oder Neuausrichtung ihrer selbstständigen Tätigkeit zu beraten und durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterstützen, falls dadurch perspektivisch betrachtet die Hilfebedürftigkeit überwunden oder reduziert werden kann. Beratung sowie Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten kommen sowohl als kumulative als auch als alternative Fördermöglichkeiten in Betracht. Die Förderung nach § 16c Absatz 2 beschränkt sich auf die Vermittlung von Qualifikationen, die erforderlich sind, um die speziell mit der Selbständigkeit verbundenen Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der selbstständigen Tätigkeit besser wahrnehmen zu können.
Empfänger
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen sind.
Gegenstand der Förderung
Die selbständige Tätigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein und innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu einer Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit führen. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll der Leistungsträger die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. An die Tragfähigkeitsbescheinigung ist der Leistungsträger nicht gebunden. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle entbindet den Leistungsträger nicht von der Aufgabe, ggf. weitere Ermittlungen anzustellen und letztlich eine eigene Prognose zu treffen.
Die Förderung enthält eine eigenständige Regelung über die Gewährung von Darlehen oder Zuschüssen für die Beschaffung von Sachgütern. Die Gewährung eines Darlehens oder Zuschusses verlangt neben den Voraussetzungen ebenso, dass die Leistung für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen ist. Notwendig sind solche Betriebsmittel, ohne die das Geschäftsvorhaben nicht umgesetzt bzw. der Betrieb nicht fortgeführt werden kann. Darüber hinaus sind auch solche Betriebsmittel notwendig, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit deutlich erhöhen. Es können beispielsweise Betriebs- und Geschäftsausstattungen (z.B. Computer, Telefon, Büromöbel), Fahrzeuge, Maschinen oder benötigte Werkzeuge finanziert werden. Es können allerdings auch Marketingmaßnahmen wie Website, Imagefilme, Printwerbung gefördert werden.
Bei der Förderung handelt es sich um eine Ermessensleistung. Dies gilt für das Ob und den Umfang der Förderung.
Art, Umfang und Höhe
Zuschüsse dürfen einen Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. Darlehen sind in der Höhe nicht begrenzt. Eine Kombination von Zuschuss und Darlehen ist möglich.
Verfahren
Wichtig ist, dass der Antrag für die Förderung vor der Anschaffung der zu finanzierenden Sachgüter gestellt wird. Nach der Rückmeldung vom zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters können die Anschaffungen getätigt werden. Anschließend müssen die Nachweise für die Mittelverwendung erbracht werden.
Damit das Jobcenter den gestellten Antrag bearbeitet, müssen die Antragsunterlagen vollständig sein. Die Vollständigkeit ist gegeben, wenn folgende Unterlagen eingereicht werden:
1.Der Antrag auf LES (nach §16c SGB II)
2.Fachkundige Stellungnahme
3.Deminimis-Erklärung
4.Finanzplan über 36 Monate
5.Lyrischer Teil (Businessplan-Text)
6.Lebenslauf
7.Steuerliche Anmeldung/Gewerbeanmeldung/Handwerksanmeldung
8.Teilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-Seminar
9.Angebote der betriebsnotwendigen Investitionen
10.Verträge optional (Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag etc.)
11.Absage der Banken (mind. 2)
12.Sonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann
Informationen
Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Jobcentern.
Im Vorfeld der Gründung besteht die Möglichkeit, kostenfrei am regelmäßig stattfindenden Gründerabend der IHK teilzunehmen.