LEADER Zuschuss im Landkreis Nordsachsen
Ziel
Ländliche Regionen sollen mit dem LEADER - Entwicklungsporgramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen - erhalten und gestärkt werden.
Empfänger
kleinst, kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition), Vereine, Privatpersonen, Kommunen
Gegenstand der Förderung
Individuelle Fördergegenstände je nach Schwerpunkt und Definition in den einzelnen Regionen für investive oder nichtinvestive Maßnahmen laut den sechs „lokalen Entwicklungsstrategie(n)“ (LES).
Schwerpunkte beim Thema Wirtschaft in den drei LEADER-Gebieten im Landkreis Nordsachsen sind u. a.:
- Vernetzung, Wissenstransfer und Aufbau von Bildungsangeboten
- Produktentwicklung zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte der Region
- Erhalt und Entwicklung von Gebäuden zur Verarbeitung und Vermarktung von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
- Einrichtung und Erweiterung von Beherbergung und Gastronomie
- Touristische Produktentwicklung, - Sanierung kulturhistorischer Kleinobjekte
- Sanierung zur Schaffung von barrierefreiem Mietwohnraum
- Sanierung von Bestandgebäuden zu Wohnzwecken oder wirtschaftlichen Zwecken
Das LEADER-Gebiet „Delitzscher Land“ umfasst folgende 10 Kommunen:
Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Jesewitz, Schönwölkau, Löbnitz, Zschepplin, alle Ortsteile von Delitzsch und Schkeuditz sowie folgende Ortsteile von Taucha: Merkwitz, Pönitz, Seegeritz, Sehlis und Plösitz.
- Förderung von KMU und Existenzgründungen:
Um-und Wiedernutzung ländlicher Gebäude im Zusammenhang mit Existenzgründung, Erweiterung, Diversifizierung oder Nachfolgesicherung von KMU
Existenzgründer (Neugründer und junge Unternehmen innerhalb von drei Jahren nach Gründung) mit Gründungs-, Qualifizierungs- und Marketingkosten einschließlich Software und Lizenzen bis zu 10.000 € sowie für das Anlagevermögen relevante Betriebsausstattung bis zu 50.000 €
Vorgründungskosten können nach Gründung als förderfähig anerkannt werden.
Ausgeschlossen sind Kosten für Steuerberatung - Schaffung von hochwertigen Übernachtungskapazitäten und Gastronomie in Schwer-punktgebieten; gefördert werden bis zu 150.000 €
- Um- und Wiedernutzungen ländlicher Gebäude zu Beherbergungszwecken mit Zertifizierung (dtv, Landtourismus, DEHOGA, Bett & Bike…)
- Kapazitäten für besondere Übernachtungen innerhalb des strategischen Profils der Dübener Heide in Schwerpunktgebieten
- Geschäftsausstattung gastronomischer Einrichtungen mit besonderem Profil (Gesund, Aktiv, Erlebnis …) in Schwerpunktgebieten
- Bedarfsgerechte Sicherstellung von Waren und Dienstleistungen der Grund- und Nahversorgung einschließlich Mobilität
Das LEADER-Gebiet „Dübener Heide“ (Teil Sachsen) umfasst folgende zehn Kommunen:
Bad Düben, Doberschütz, Dommitzsch, Dreiheide, Eilenburg, Elsnig, Laußig, Mockrehna, den Torgauer Ortsteilen Welsau und Zinna sowie Trossin.
„Sächsisches Zweistromland – Ostelbien“
- Nachhaltige Siedlungsentwicklung und dezentrale Energie
- Ländliche Daseinsvorsorge und Mobilität
- Regionale Wirtschaft und neue Einkommen
- Entwicklung von Tourismus und Kulturlandschaft
- Regionales Engagement und überregionale Zusammenarbeit
- Konzepte, Studien, vorbereitende Planungen, Beratung, Coaching, Netzwerk
- Steuerung, Personal, Schulung, überbetriebliches Marketing, Zahl erfolgreich initiierter FuE-Kooperationen (nicht-investiv)
- Erhalt / Entwicklung von Gebäuden zur Verarbeitung / Vermarktung / Anlagen, Ausstattung (investiv)
- touristische Angebote privater und sonstiger Leistungsträger
- Einrichtung und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben u. ä. (investiv)
- unterstützende technische und sonstige Maßnahmen für Vorbereitung und Umsetzung einer Pilotanlage o. ä (investiv)
Das LEADER-Gebiet „Sächsisches Zweistromland – Ostelbien“ (SZO) umfasst folgende 13 Kommunen:
Beilrode, Torgau (Stadteile, nur nicht-investiv), Arzberg, Belgern-Schildau, Dahlen, Cavertitz, Liebschützberg, Strehla, Wermsdorf, Oschatz (Stadteile, nur nicht-investiv), Naundorf, Mügeln und Mutzschen als Teil der Stadt Grimma
Art, Umfang und Höhe
Zuschussförderung
Die Fördersätze liegen für Unternehmen bei max. 30 Prozent.
Die Gesamtfinanzierung der Vorhaben muss gesichert sein.
Verfahren
Je nach Region erfolgen zu bestimmten Terminen Aufrufe (Calls) zu ausgewählten Fördergegenständen. Eingereichte Projekte werden nach lokalem Ranking bewertet. Es erfolgt eine Weiterleitung durch die Lokale Aktionsgruppe als Entscheidungsgremium an die Landratsämter zur Bewilligung.
Ablauf:
- öffentlicher Projektaufruf im Internet sowie Verweise in der Presse mit Bekanntgabe eines Stichtages für die Einreichung von Projekten beim Regionalmanagement sowie der Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets
- Beratung potentieller Antragsteller hinsichtlich ihrer Vorhaben/ Projekte durch das Regionalmanagement
- Prüfung der beim Regionalmanagement eingereichten Projektideen auf Vollständigkeit
- Sitzung des regionalen Entscheidungsgremiums; Bewertung der eingereichten Projekte anhand der Projektauswahlkriterien; Beratung und Beschlussfassung zu den einzelnen Projekten
- Mitteilung der Auswahlentscheidung an die Projektträger mit Übergabe der Dokumentation der Auswahlentscheidung
- Einreichen des Förderantrages durch den Projektträger beim zuständigen Landratsamt innerhalb von drei Monaten ab Beschluss des regionalen Entscheidungsgremiums
- Bewilligung / Umsetzung / Abrechnung
Unser Tipp 1: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum jeweiligen Regionalmanagement auf und lassen Sie sich zu den Fördermöglichkeiten beraten.
Unser Tipp 2: Die Vergabe aller Aufträge - auch kommunaler Straßenbau, Wege, Hausbau etc. - sollen zur Auftragsvergabe vorrangig an die regionale Wirtschaft vergeben werden.
Informationen
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)
Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Regionalbetreuer.