Kreislaufwirtschaft
Ziel
Übergang zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen und Verringerung und Bewältigung der durch den Ausstieg aus der Braunkohleförderung entstehenden sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen.
Empfänger
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen,
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger,
- Kommunen,
- Kommunale Zweckverbände,
- Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen
Gegenstand der Förderung
Die Förderrichtlinie wird zum einen vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und zum anderen vom Just Transition Fund (JTF) finanziert.
Über den EFRE werden gefördert:
- E1: Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen
- E2: Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich Prozessen zur Digitalisierung, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Quantität der getrennt gesammelten Abfallfraktionen aus privaten Haushaltungen sowie von Gewerbe und Industrie, Verwertung biogener Abfälle, Qualität von Wertstoffhöfen, Recycling von Abfällen aus privaten Haushalten, Recycling von Abfällen aus Gewerbe und Industrie, Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen und Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen entsprechend Klärschlammverordnung
- E3: Nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere zur Akzeptanzsteigerung sowie Sensibilisierungsmaßnahmen, Schaffung notwendiger strategischer Grundlagen sowie Evaluierungen von bestehenden Verfahren und Modellvorhaben und Austauschformate zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen oder zur Abfallvermeidung
Über den JTF werden in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in der kreisfreien Stadt Leipzig sowie in der kreisfreien Stadt Chemnitz (JTF-Gebiet) gefördert:
- J1: Investitionen zur Umstellung auf kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff unter Berücksichtigung der Ressourceneffizienz, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und –optimierungen
- J2: Investitionen in die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfällen und in die Infrastruktur hierfür, einschließlich Maßnahmen zur Errichtung und Anpassung von Anlagen
- J3: Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, insbesondere Maßnahmen zum Einsatz von Recyclingmaterial als Rohstoff, insbesondere von mineralischen Stoffen
- J4: Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit im Rahmen der über die Fördergegenstände in Nummer 2.2 Buchstaben a, b und c geförderten Investitionen, insbesondere Fortbildungen, Beratungen und geeignete Austauschformate
Von einer Förderung ausgenommen sind Investitionen im Zusammenhang mit:
- Fossile Brennstoffen,
- Hochwasserentstehungsgebieten,
- Überschwemmungsgebieten,
- EU-ETS-Anlagen
- Mülldeponien und Abfallverbrennungsanlagen,
- Steigerung Kapazität Restabfallbehandlungsanlagen, außer Rückgewinnung von Materialien aus Restabfällen,
- Forschung,
- Im TJTP genannte Unternehmen,
- Anlagen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG),
- Anlagen und Maßnahmen nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Art, Umfang und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form von Zuschüssen.
Der Fördersatz richtet sich nach den jeweiligen Fördergegenständen, der Größe des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften. Die Regelfördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Gesamtausgaben. Der maximale Fördersatz beträgt 1,5 Mio. €. Nur für „nichtinvestiven Maßnahmen“ (E3) und für „Qualifizierungsmaßnahmen“ (J4) gelten jeweils 30.000 € und 50.000 € als Obergrenze.
Verfahren
Das Verfahren ist einstufig. Anträge sind im Förderportal der „Sächsischen Aufbaubank – Förderbank“ (SAB) hochzuladen. Es werden der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen benötigt. Im Anschluss wird der Antragseingang durch die SAB per Mail bestätigt.
Informationen
Weitere Informationen, Formulare und die Möglichkeit der Onlinebeantragung finden Sie auf der Internetseite der SAB.