KOMPASS
Ziel
Erweiterung der Kompetenzen für Solo-Selbstständige
Empfänger
Solo-Selbstständige in Deutschland, die
- seit mind. zwei Jahren am Markt sind
- im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich tätig sind (alle Branchen)
- im Haupterwerb selbstständig tätig (> 51 % Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit)
- mit maximal einem Vollzeit-Beschäftigten (Teilzeitkräfte und Minijobber werden anteilig einbezogen, Azubis werden nicht berücksichtigt)
Beschäftigte von Solo-Selbstständigen sind nicht förderfähig.
Gegenstand der Förderung
KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige dabei, ihr Geschäftsmodell krisenfest und wettbewerbsfähig zu machen, indem es qualifizierte Hilfe und Beratung bietet. Fokussiert werden Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildungsangebote, die bei der Erreichung der Geschäftsziele helfen.
Art, Umfang und Höhe
Es werden Qualifizierungs-/Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 5.000 EUR (Gesamtkosten, ohne MwSt.) gefördert.
Der Fördersatz beträgt 90 %.
Bis zum Programmende 2026 können insgesamt drei Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.
Verfahren
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Qualifizierung ist ein im Rahmen einer Beratung bei den Anlaufstellen ausgestellter Qualifizierungsscheck.
Die Anlaufstelle in Sachsen ist das Institut für Bildung und Sicherheit Schirmer GmbH.
(Liste aller Anlaufstellen)
Branchenbetreuung
- Industrie | Bau | Landwirtschaft
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