KOMPASS
Ziel
Erweiterung der Kompetenzen für Solo-Selbstständige
Empfänger
Solo-Selbstständige in Deutschland, die
- seit mind. zwei Jahren am Markt sind
- im gewerblichen oder freiberuflichen Bereich tätig sind (alle Branchen)
- im Haupterwerb selbstständig tätig (> 51 % Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit)
- mit maximal einem Vollzeit-Beschäftigten (Teilzeitkräfte und Minijobber werden anteilig einbezogen, Azubis werden nicht berücksichtigt)
Beschäftigte von Solo-Selbstständigen sind nicht förderfähig.
Gegenstand der Förderung
KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige dabei, ihr Geschäftsmodell krisenfest und wettbewerbsfähig zu machen, indem es qualifizierte Hilfe und Beratung bietet. Fokussiert werden Qualifizierungsmaßnahmen und Weiterbildungsangebote, die bei der Erreichung der Geschäftsziele helfen.
Art, Umfang und Höhe
Gefördert werden Qualifizierungs-/Weiterbildungsmaßnahmen für Solo-Selbstständige.
Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten, methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein. Einen entsprechenden Bildungsanbieter und die erforderliche Qualifizierung können die
Solo-Selbstständigen selbst wählen in Abstimmung mit der ausgewählten KOMPASS-Anlaufstelle.
Voraussetzungen:
- der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist Solo-Selbstständig mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
- die Selbstständigkeit wird im Haupterwerb betrieben
- das Unternehmen ist seit mind. 2 Jahren am Markt tätig
- die Qualifizierungsmaßnahme beträgt mind. 20 Stunden
- das Unternehmen beschäftigt maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
- die Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein
Nicht gefördert werden:
- Prüfungsgebühren
- Pflichtfortbildungen
Konditionen:
Der Fördersatz beträgt 90 % (max. 4.500 € Zuschuss) bei einem förderfähigen Betrag von max. 5.000,00 € netto. Bis zum Programmende 2026 können insgesamt drei Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.
Verfahren
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Qualifizierung ist ein im Rahmen einer Beratung bei den Anlaufstellen ausgestellter Qualifizierungsscheck.
Die Liste der Anlaufstellen finden Sie hier Liste aller Anlaufstellen.
Die Anlaufstelle prüft die Unterlagen und stellt den Qualifizierungsscheck aus.
Die Antragsstellung und Abrechnung erfolgt mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstelle.
Für die anteilige Rückerstattung stellen die Solo-Selbstständigen einen Antrag und reichen diesen bei der Bewilligungsbehörde (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) ein. Diese prüft den Antrag und erstattet die anteiligen Kosten an die Solo-Selbstständigen.